Deutscher Mieterbund fordert Ausweitung des Zweckentfremdungsverbotes

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Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg begrüßt, daß Städte von der Möglichkeit des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum Gebrauch machen. Er fordert weitere Städte mit mangelnder Wohnraumversorgung auf, durch den Erlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum konsequent gegen unbegründeten Wohnungsleerstand und die Umnutzung von Wohnraum vorzugehen. Zur erfolgreichen Umsetzung der Satzung muss ausreichend Personal eingeplant werden.

Selbst wenn es gelingt, den Wohnungsneubau rasch zu beleben, kann die wachsende Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen nicht kurzfristig abgefedert werden. Es ist dringend notwendig, bezahlbare Wohnungsbestände zu erhalten und zu aktivieren. Die Situation auf den Wohnungsmärkten könnte sich deutlich entspannen, wenn Wohnungen nicht länger den Wohnungsmärkten entzogen werden würden. Die Erebnisse der Zensuserhebung 2011 dokumentieren, dass elbst in Städten, die einen großen Wohnungsmangel zu verzeichnen haben, viel zu viele Wohnungen leerstehen: in Tübingen handelt es sich um 1.628, in Reutlingen um 1.769, in Ulm 1.779, Heidelberg 2.419, Karlsruhe 3.557, Mannheim 7.158 und in Stuttgart um 11.408 Wohnungen!

In Esslingen standen zum Stichtag 2.047 Wohnungen leer. Das entspricht 4,4% des Wohnungsbestandes. Für einen funktionierenden Wohnungsmarkt ist eine Fluktuationsreserve, die nach Ansicht des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung 2-3% des Wohnungsbestandes betragen soll, notwendig.

Geht man von einer dreiprozentigen Fluktuationsreserve aus, so stehen z.B. in Esslingen gut 650 Wohnungen unbegründet leer. Welche Bedeutung die leerstehenden Wohnungen für den Esslinger Wohnungsmarkt haben wird deutlich, wenn man die jährliche Neubauleistung betrachtet: 2013: 67 Wohnungen, 2014: 144 Wohnungen.

Die Wohnung ist für alle Menschen ein unverzichtbares existenzwichtiges Gut. Deshalb kann die Zweckentfremdung von Wohnraum in einer Mangelsituation nicht geduldet werden. Angesichts der angespannten Wohnungsmarktsituatino reichen Appelle, das zeigen die Beispiele Stuttgart, Tübingen und Esslingen, nicht aus. Bitten können verantwortungsbewusstes politisches Handeln nicht ersetzen. Die tatsächliche Durchsetzung wichtiger gesellschaftspolitischer Ziele erfolgt nicht durch Appelle, sondern durch ordnungspolitische Maßnahmen. Eine Stadt muss deutlich kundtun, daß sie die Zweckentfremdung dringend benötigten Wohnraums nicht tatenlos hinnimmt, sondern sanktioniert. Dem gesellschaftspolitischen Ziel der Gewährleistung einer angemessenen Wohnraumversorgung verleiht die Satzung über das Verbot von Wohnraum Nachdruck.

Das Zweckentfremdungsverbot ist ein wirksames Instrument kommunaler Wohnungspolitik. Es ermöglicht den Städten unerwünschte Umnutzung von Wohnraum und Leerstand zu steuern, gegebenenfalls auch gegen die Schaffung von Ersatzwohnraum zu genehmigen. Nach dem Wohnungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart wurden in der Zeit, in der ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum in Stuttgart galt (1981 – 2000), durch Ausgleichsmaßnahmen rund 6.900 Wohnungen neu geschaffen. Ohne das Zweckentfremdungsverbot wäre heute der Wohnungsfehlbestand in Stuttgart deutlich höher.