Ein juristischer Lichtblick – aber ein Einzelfall

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In der vergangenen Woche wurde die Berufung zweier Aktivistinnen verhandelt, die sich vor der Räumung der Straße am Schlossgarten im Januar 2012 an einem Fenstergitter des Südflügels und im Februar 2012 an einem Baum bei der Räumung des Mittleren Schlossgartens festgekettet hatten. In der ersten Verhandlung waren beide wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu hohen Geldstrafen verurteilt worden – einem in Deutschland einmaligen Urteil, denn noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde eine derartige symbolische Aktion des Zivilen Ungehorsams als Straftat, als Gewalthandlung geahndet. In der Berufungsverhandlung bestand die Staatsanwaltschaft zwar auf ihrer Interpretation und forderte 50 Tagessätze, das Gericht sprach die beiden Angeklagten jedoch vom Vorwurf des gewalttätigen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte frei. Einzig ein geringes Bußgeld wurde erlassen, da beide eine aufgelöste Versammlung nicht verlassen hatten und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben.

Hier folgt nun der Bericht von Nina, einer der Angeklagten und ihre Einlassung und Schlusswort:

Gerichtsbericht :

Berufungsverhandlung 21.01. und 24.01.2014. Zur Anklage stand: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf Grund zweier spektakulärer Ankettaktionen am Südflügel des Hauptbahnhofs und an einem Baum im Stuttgarter Mittleren Schlossgarten 2012.  Beide standen kurz vor der Zerstörung  im Zuge von Stuttgart 21 durch den Konzern Deutsche Bahn AG.

Myriam und ich waren diesmal aufgeregter als sonst, denn wir waren ja diesmal einer „Gewalttat“ angeklagt, obgleich die Polizeibeamten in der vorhergehenden Amtsgerichtsverhandlung zu unserem Gunsten ausgesagt hatten.

Auf diesem Wege möchte ich allen herzlich danken, die uns in welcher Form auch immer unterstützten! Das macht Mut! Natürlich auch unseren bombastischen Anwälten Herrn Hemeyer und Herrn Zuleger!!!!  Ich möchte auch dem Landgerichtsrichter danken, für seine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik, für seine unaufgeregte Verhandlungsführung – er verzichtete u.a. auf eine sitzungspolizeiliche Verfügung und Wachtmeister. Er ließ sogar extra Stühle aufstellen, damit alle Interessierten der Verhandlung beiwohnen konnten. Ich danke auch den Schöffen, die offen und interessiert zu der Verhandlung beitrugen. Und summa summarum danke ich der Presse für die faire Berichterstattung.

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Erster Verhandlungstag, Beginn 9:00

Am Anfang wurden zunächst die Schöffen vereidigt. Dann verlas der Richter unsere Verurteilungen vom Amtsgericht, er stellte unsere Anwälte vor und dass Myriam und ich rechtzeitig Berufung gegen das Urteil eingelegt hätten. Er wies uns vorsorglich darauf hin, dass im Falle eines Schuldspruchs auch Nötigung in Betracht käme. Der Verteidiger hielt das für unzulässig. Begründung: Dann gäbe es keinen Nötigungsparagraf mehr. Jede Person, bei der die Polizei eingreifen muss, könnte dann wegen Nötigung angeklagt werden. Es sei ein Denkfehler in der Übertragung der Blockadesituation auf jegliches Eingreifen der Polizei. Der Richter nahm den Einwand zur Kenntnis. Es folgte die förmliche Belehrung an uns, dass wir, wenn wir möchten, uns zur Sache äußern könnten. Na klar wollten wir! Ungewöhnlich war, dass er uns beide intensiv zu unserem beruflichen Werdegang usw. befragte. Er wollte ein umfassenderes Bild von uns haben.

Dann wollte er wissen, was unsere Intention war. Wir beide sagten, dass Ziel der Aktionen  war, ein starkes und friedliches Zeichen setzen zu wollen, wir wollten unsere Verbundenheit mit dem Südflügel und den Bäumen zeigen, wir wollten Medieninteresse zur Sache wecken. Wir wollten aufmerksam machen auf das große Unrecht der Politiker und dem Konzern DB AG. Nur mit einem Plakat hätten wir das nicht geschafft. Wir waren auch bereit, Nachteile in Kauf zu nehmen. Wir wussten genau, dass wir die Zerstörung nicht verhindern konnten. Natürlich erfolgte die Frage nach dem Schlüssel, dazu machten wir keine Angaben. Dann fragte der Richter ganz akribisch nach der Dauer der Befreiungen durch die Polizei (Technische Einheit – TE). Die Frage der Befreiungsdauer spielt wohl eine sehr große Rolle. Wir konnten versichern, dass das eigentliche Lösen der Schlösser je max. eine Minute dauerte. Er fragte auch, was wir zuvor alles versucht hatten, bevor wir zu dem Mittel der Aktion griffen. Wir erzähltem ihm das entsprechend. Wir machten aufmerksam, dass sämtliche demokratischen Mittel nichts bewirkten und viele Anklagen gegen den Konzern DB AG und an die Politik schon durch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft chancenlos waren. Auch der Rahmenbefehl ist einseitig ausgelegt.

Was uns erstaunte, aber auch freute, war, als der Richter uns fragte, wie es uns während der Aktion ging. Wir konnten ihm erzählen, dass es sehr anstrengend war. Am Südflügel mussten wir stundenlang fast bewegungslos stehen und es war kalt. Bei der Aktion im Schlossgarten saßen wir Stunden auf einer unbequemen Baumwurzel, es war Schneeregen, wir waren durchgefroren. Wir wurden nochmals gefragt, wie wir uns den Polizisten gegenüber verhielten. Dazu konnten wir sagen, freundlich, neutral und wir haben uns nach den Anweisungen der Polizei verhalten. Wir betonten auch, dass wir uns immer auf den Aktionskonsens berufen — Myriam las ihn sogar vor. Jetzt durften wir beide unsere Einlassungen verlesen (meine Einlassung hier). Nach dem Verlesen erhielt der Richter die Einlassungen, auch der Staatsanwalt und die Schöffen. Die Schöffen, nur nochmals zu Erinnerung, haben je eine gleichberechtigte Stimme wie der Richter!

Dann stellte der Richter nochmals fragen. Es ging übrigens auch nochmals um die Frage der nicht rechtswirksamen Auflösung der Versammlung im Schlossgarten. Für uns war aber die Frage, ob unsere Ankettaktion Gewalt ist, gewichtiger als die nicht rechtmäßige Auflösung der Versammlung. Für die Bußgeldangelegenheiten war die Frage der Rechtmäßigkeit wichtiger!

Wir wurden gefragt, ob sich unsere Aktionen gelohnt hatten. Beide konnten wir es bejahen, da die Bilder bundesweit gezeigt wurden und der Protest gegen das Projekt weiter bekannt war. Und wie der Konzern DB AG unsere Kulturgüter weiter zerstörte.

Es wurden drei Polizisten der Technischen Einheit als Zeugen geladen, die nochmals die Vorgänge schilderten und die Witterungsbedingungen. Sie wurden immer gefragt, wie wir Angeklagte uns verhalten hätten. Sie bezeugten immer, wir wären kooperativ, nicht beleidigend usw. Gewesen. Sie wurden auch gefragt, wie sie unseren Protest und unser Ziel einschätzten. Sie sagten aus, dass sie sich vorstellen konnten, dass wir unsere Verbundenheit ausdrücken wollten, unsren Protest gegen das Projekt, es gibt vielfältige Formen der Meinungsäußerung.

Sie wurden übrigens auch gefragt, ob für sie als Polizisten das Wegtragen von Demonstranten nicht beschwerlicher wäre als so ein technisches Lösen von Bügelschlössern. Das bejahten sie, obgleich sie gar nicht in die Verlegenheit geraten, da das Wegtragen von Demonstranten die Hundertschaften/BFE-Einheiten übernehmen müssten.

Nach der Befragung ging es in die Mittagspause. Eigentlich wollten wir alle Polizeivideos anschauen, aber das ging nicht. Also wurden ALLE Allgemeinverfügungen vorgelesen. Das ganze dauerte ca. zwei Stunden! Mühsam für alle. Was uns ganz arg aufstieß, war der Wortlaut in den Verfügungen, auch in Punkto Zeltstadt, dass das dazu diente, um den Erholungsraum Mittlerer Schlossgarten wiederherzustellen. Dieses ZYNISCHE Statement seitens der Stadt!!! Diese gesamte Fläche komplett zerstören – dient das der Erholung????

Erster Gerichtstag gegen 17:00 zu Ende.

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Zweiter Verhandlungstag, Beginn 9:00

Wir durften in den großen Schwurgerichtssaal wegen der großen Videoleinwand und aus Platzgründen. Es war schön, dass auch die Zuschauer die Polizeivideos sehen konnten.

Der Richter wies uns diesmal vorsorglich darauf hin, dass wir im Falle einer Verurteilung damit rechnen müssten, dass wir möglicherweise wegen Nichtverlassen einer aufgelösten Versammlung und wegen einer unerlaubten Ansammlung (?) zu einer Ordnungswidrigkeit verurteilt werden könnten. Dieser Hinweis gab uns schon einen Hoffnungsschimmer!

Jetzt schauten wir alle Polizeivideos an, vom Anrücken der ganzen Polizeieinheiten bis hin zum Loslösen unserer Schlösser. Es waren viele Momente, die sehr, sehr traurige Erinnerungen weckten. Die letzten Bilder vom Mittleren Schlossgarten und vom Südflügel, die durchaus gespenstigen Bilder der Polizei-Hundertschaften, die in Bussen anreisten usw. Aber auch die schönen Momente, als wir nochmals verfolgen konnten, wie viele Menschen in den kalten Nächten ausharrten bis zum Moment des Wegführen oder Wegtragens oder wie bei uns, als wir endlich von den Schlössern befreit wurden. Speziell die zwei Beamten der Technischen Einheit aus Lahr waren supernett!

Interessant war eine Aussage eines Beamten, der einen Sitzblockierer wegtragen musste: Er wies darauf hin, dass das Wegtragen gefährlicher ist, weil es rutschig war (Schneeregen-Schlossgarten).

Es gab noch einen kleinen unerwarteten Beweisantrag. Eine Zeugin sagte aus, dass der alternative Versammlungsort durch die Polizeisperren nicht zugänglich war. Letztlich berief sich aber das Gericht darauf, dass man ihn über Umwege erreichen konnte, wenn diese auch länger waren.

Es folgten die Plädoyers.

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Zunächst der Staatsanwalt:

Unser Ziel sei vorrangig gewesen, nur von der Polizei geräumt zu werden. Er bezog sich auch auf die Aussagen, das würde gute Bilder geben. Und Preis-Leistungsverhältnis wäre gut gewesen. Es wäre keine politische Aussage. Die Sachverhalte der Aktionen stehen fest, wir hätten diese eingeräumt. Es war eine Gewalthandlung, wenn auch nicht im herkömmlichen Sinne von körperlicher Gewalt. Wir wollten die Diensthandlung der Polizei verhindern. Es wäre kein passiver Widerstand gewesen.

Zugunsten von uns: die Tat wäre zwei Jahre her, zu dem damaligen Zeitpunkt waren wir nicht rechtskräftig verurteilt, wir waren kooperativ und hatten einen erheblichen Aufwand gehabt. Er forderte Strafen von 50 (!) Tagessätzen zu je 40,-  bzw. 25,- Euro.

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Plädoyer Zuleger:

Er erzählte, wie trotz Krieg und kalter Winter die Menschen die uralten Bäume nicht fällten. Er erzählte, wie erst durch spektakuläre Aktionen der Protest gegen das unsinnige Projekt überhaupt bekannt wurde. Er schilderte, wie Myriam im ZDF aussagte, dass wir durch unsere Ankettaktion nichts verhindern, aber aufmerksam machen könnten. Er schilderte nochmals die nicht rechtmäßige Auflösung der Versammlung am 15.2.

Herr Zuleger sagte, dass es bundesweit einmalig sei, Angekettete wegen Widerstands verurteilen zu wollen, es wäre aber ein passiver, stiller Protest, er zeigte nur die Verbundenheit mit den zu zerstörenden Kulturdenkmälern und Bäumen. Wir verhinderten nicht die Diensthandlung der Technischen Einheit! Für den Fall einer Verurteilung wegen Widerstands stellte er einen Hilfsantrag zu der Angelegenheit 15.2. Allgemeinverfügung. Anwalt Hemeyer schloss sich dem Antrag an.

Plädoyer Hemeyer:

Er sagte, die Mittel des Protests wären verhältnismäßig gewesen, wir wollten damit dem Protest Gewicht verleihen und tiefen Eindruck hinterlassen. Dieses Verfahren belege eindeutig die „Stuttgarter Linie“. Die Filme zeigten das martialische Aufgebot der Polizeieinheiten — fast militärisch. Das ist die Antwort der Politik auf friedliche Proteste — ein Projekt mit großer Gewalt durchsetzen. Hier in Stuttgart würde fortlaufend das Bundesverfassungsgericht ignoriert. Er bezog sich dabei auf die Urteile des Amtsgerichts. Wir haben Medienresonanz erreicht. Er nahm nochmals Bezug auf die Rolle von OstA Häussler, der am 30.09. ungerührt zusah, wie ein Rechtsbruch nach dem anderen gegen Kinder und Jugendliche und alle friedlichen Menschen begangen wurde. Häussler sei so gesehen ein Überzeugungstäter der Stuttgart Linie, die bundesweit einmalig ist. Ankettaktionen als Widerstand zu werten. Es war keine Gewalt, wir waren es doch, die in einer hilflosen Situation waren — man hätte mit uns alles machen können. Wir leisteten auch nach der Loslösung keinen Widerstand. Es ist eine nonverbale Aktionsform. Es war auch keine Nötigung — die eigentliche Loslösung ging sehr schnell. Es geht hier auch um die Gewichtung, welche Grenzen staatsbürgerliches Verhalten hat. Der §103 Abs. 2 sagt eindeutig, man kann nicht für etwas bestraft werden, wo es – salopp ausgedrückt – gar kein Gesetz gibt. Er führte aus, was hier die Justiz für unglaubliche Vorgänge und Rechtsbrüche seitens der Projektbetreiber und des Staates durchgehen lässt (u.a. 30.09.). er verwies nochmals auf Brokdorf, Wackersdorf usw. Er erzählte von Gerichtsverhandlungen, in dem die Schöffen den Richter überstimmten, als es um die Bestrafung von Aktivisten ging. Herr Hemeyer berichtete aus seinen Beispielen als Anwalt von Aktivisten in der Zeit von Brokdorf und Wackersdorf und nahm zu unseren Fällen Bezug. Ein sehr schönes Plädoyer.

Beide Anwälte beantragten Freisprüche.

Jetzt durften Myriam und ich die Schlusswörter verlesen (mein Schlusswort hier). Von Myriam möchte ich ganz explizit einen Satz hervorheben: WEHRET den ANFÄNGEN! Unsere Demokratie ist durchaus durch den Neoliberalismus gefährdet. Stuttgart 21 ist ein Beispiel davon. Die Lebensgrundlage unserer Kinder wird immer weiter zerstört. Die Konzerne werden immer mächtiger.

Nach der Mittagspause wurde das Urteil verkündet: (Anmerkung meinerseits: Dieses Urteil ist nur aus meinem Gedächtnis heraus geschildert. Ich bin keine Juristin. Die schriftliche Urteilsverkündung folgt in einigen Wochen.)

Der Richter betonte zuvor ausdrücklich, dass unsere Fälle Einzelfallentscheidungen seien! Dazu sagte er auch, dass dieses Urteil die rein rechtliche Geschichte beleuchte und nicht das Projekt S21 selbst – ist auch klar! Er muss sein Urteil inhaltsneutral fällen. Nichtsdestotrotz fanden unsere Einlassungen und Schlusswörter große Gewichtung, weil sie deutlich machten, dass wir sehr viel Zeit und Engagement gegen das Projekt reinsteckten …

Myriam: Umwandlung der Anklage Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen eine Ordnungswidrigkeit wegen Nichtverlassen einer aufgelösten Versammlung und unerlaubte Ansammlung. Bußgeld 150 Euro und ein Anteil an den Gerichtskosten muss getragen werden. Bei mir sagte er dasselbe, nur mein Bußgeld betrug 200 Euro, weil ich mehr verdiene.
Er sagte, dass wir keine Kriminalstraftat begangen hatten. Unsere Ankettaktionen dienten einzig und alleine dem Kommunikationszweck und nicht dem Zweck, dass wir uns nur von der Polizei räumen lassen wollten. Er sagte auch, dass wir natürlich nicht die Fällungen oder den Abriss verhindern wollten, das sei klar illusorisch gewesen, das wussten wir.

Unsere Aktionen erfolgten zeitnah mit den kommenden Fällungen und Abriss. Wir hatten unsere Taten eingeräumt, nur einzig in der Frage der Schlüssel „verhielten wir uns auffällig wortkarg“. Wir handelten ausdrücklich nach dem Aktionskonsens. Auch wenn wir vielleicht nicht die Versammlungsauflösung verstehen konnten, so sind wir doch so erfahren, dass wir wissen, dass wir die Versammlung verlassen mussten, aber das hatten wir eh durch die Ankettung und der fehlenden Schlüssel nicht tun können, deshalb bedingter Vorsatz. Er führte  nochmals die Ausführungen der Polizisten an: Einsatz war Routine, rascher Einsatz, wir waren nicht abweisend oder beleidigend, wir waren kooperativ, sie hatten den Eindruck, Protest ist auf öffentliche Aufmerksamkeit gerichtet.

Schwerpunkt ist hier die rechtliche Würdigung des Widerstands §113. Er führte den Normalfall vor Augen. Ein Mensch, der von der Polizei festgenommen werden soll, ist in einem psychischen Erregungszustand, er wehrt sich z.B. durch Festhalten an einem Gegenstand. Es ist die Lex Specialis vor der Nötigung, die härter bestraft wird. Der Widerstand bedingt aber einen „Kontaktbereich“ zwischen Polizist und Beschuldigten. Auch die zeitliche Nähe ist wichtig. Beides war bei uns nicht der Fall, wir waren Stunden vor dem eigentlichen Polizeieinsatz angekettet. Großaufgebot war weit entfernt. In beiden Fällen kam die Hilfe erst ca. 6 Stunden später. Zudem sei im Video ersichtlich gewesen, dass wir beide erleichtert waren, endlich befreit zu werden.

Es wurde die Nötigung überprüft:

Eine Vorbemerkung des Richters: Der Gewaltbegriff im juristischen Sinn ist anders bewertet als im landläufigen Sinn. Wir unterlagen einem Subsumtionsirrtum, wir betonten mehrfach, wir hätten keine Gewalt ausgeübt.

Laut einem BVG-Urteil  von 24.10.2001 , 104 Seite 92 (?) wurde durch die physische Barriere im juristischen Sinne Gewalt ausgeübt. Er sagte aber auch, dass das nach wie vor umstritten ist. Also hätten wir im juristischen Sinne Gewalt ausgeübt.

Jetzt kam aber die Frage der Verwerflichkeit, erst dann ist das Straftatswürdig. Es ist eben nicht automatisch rechtswirksam. Er bewertet die Ankettung inhaltsneutral.

Unser Zweck der Ankettung war eindeutig der Kommunikationszweck! Es war keine „Selbstjustiz“, nur wenn es möglich gewesen wäre, direkt eine Baumfällung zu verhindern, wäre die Verwerflichkeit im strafrechtlichen Sinne gegeben gewesen. Bei uns war dieses Ansinnen aussichtslos. Unsere Art und Auswirkung der Ankettung war vergleichsweise gering, es hatte Bagatellcharakter, so schilderten es auch die Polizisten., mögliche Auswirkungen auf die DB, keine. Etwaige geringe Nachteile, sozial adäquate Nebenfolgen sind zu billigen. Wir waren aber ratz fatz losgelöst. Er sagte, wir waren selbst in viel höherem Maße betroffen, da wir Stunden in der Kälte ausharren mussten, einem menschlichen Bedürfnis (Toilettengang) nicht nachkommen konnten. Unsere Aktionen waren in engem sachlichen Zusammenhang und wir handelten uneigennützig. Er führte nochmals Beispiel-Urteile an.

Für ihn liegen die niedrigste Sanktionsstufe – Ordnungswidrigkeiten vor- da der Fall Südflügelankettung bei Ordnungswidrigkeiten bereits verjährt war, hatten wir nur für die Parkankettung das Bußgeld erhalten.

Was ich interessant fand war die Aussage des Richters, dass ja Bußgelder in diesem Fall bis zu 1000 Euro betragen könnten. In unserem Fall, so meinte er, hätten wir erhebliche persönliche Opfer gebracht, weil wir so lange relativ bewegungslos in der Kälte und im Falle des Parks im Schneeregen ausharren mussten. Das hat er in die Höhe der Bußgelder eingerechnet.

Der Richter machte alle Seiten darauf aufmerksam, dass man ab jetzt nur noch Revision einlegen kann.

Das Urteil haben alle als „im Namen des Volkes“ empfunden. Myriam und ich sind sehr froh darüber!

(Einlassung und Schlusswort)

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27.01.2014 / zwu / pet