Mieterverein startet Aktion Mietpreischeck

0
1587

Der Mieterverein Stuttgart ermittelt in einer zeitlich befristeten Aktion auch für Nichtmitglieder den gesetzlich zulässigen Mietpreis sowohl bei Mieterhöhungen als auch bei neuen Mietverträgen.

Zielsetzung der Aktion Mietpreischeck

Der im Dezember 2016 veröffentlichte neue Mietspiegel für Stuttgart wird offensichtlich von vielen Vermietern als Anlass genommen, die Mietpreise noch weiter zu erhöhen. Stuttgarts Mieter erleben eine riesige Mieterhöhungswelle, welche die finanziellen Fundamente der Mieterhaushalte unterspült. Bereits jede siebte Beratung im Mieterverein betrifft die Erhöhung der Mietpreise. Doch gerade die Beratungspraxis zeigt, dass jede zweite Mieterhöhung nicht den inhaltlichen oder formalen Anforderungen genügt. So werden gesetzliche Fristen nicht beachtet, die Kappungsgrenzenverordnung nicht eingehalten und insbesondere die geforderten Mieterhöhungen nicht hinreichend begründet.

Aber auch die neu vereinbarten Mieten bewegen sich in ihrer Mehrheit weit oberhalb des gesetzlich zulässigen Mietpreises. In Stuttgart gilt seit eineinhalb Jahren die Mietpreisbremse. Danach dürfen Wiedervermietungsmieten grundsätzlich nur 10 Prozent über dem vergleichbaren Mietspiegelwert liegen. Laut neuem Mietspiegel beträgt der durchschnittliche Mietpreis von Stuttgart 9,50 Euro pro Quadratmeter, bei einem Zuschlag von 10 Prozent ergeben sich damit durchschnittlich 10,50 Euro pro qm als Obergrenze für neu abgeschlossene Mietverträge.

Eine Auswertung des Mietervereins am 08.03.2017 ergab, dass von 98 bei Immoscout angebotenen Mietwohnungen zwischen 60 bis 75 Quadratmetern nur ein Drittel unterhalb dieser durch die Mietpreisbremse vorgegebenen Höchstmiete lag, demgegenüber haben zwei Drittel der angebotenen Mietwohnungen die zulässigen Werte überschritten. Neubauangebote, welche nicht unter die Mietpreisbremse fallen, wurden in der Untersuchung des Mietervereins vorher ausgesondert.

Bekanntlich sind die Mieterhöhungen von heute sowie die überhöht neu vereinbarten Mieten die Mietpreise von morgen, da sie über die Mietspiegelerhebungen den nächsten Mietspiegel abbilden. Der Mieterverein will durch die Mietpreisüberprüfungsaktion zum einen Mietern helfen, dass sie nur die gesetzlich zulässige Miete bezahlen. Zum anderen aber will der Mieterverein verhindern, dass nicht unzulässig überhöhte Mietsteigerungen und gesetzlich nicht erlaubte Wiedervermietungsmieten in die zukünftige Vergleichsmiete eingehen. Die Aktion soll aber auch

raffgierige Vermieter von überzogenen Mietforderungen abhalten: Denn mit der Aktion Mietpreischeck erhalten alle Mieter in Stuttgart die Möglichkeit, sich qualifiziert gegen ungesetzlich hohe Mietforderungen zur Wehr zu setzen.

Mietpreisbremse gilt auch bei möblierten Wohnungen

Die Untersuchung des Mietervereins ergab, dass in Stuttgart nicht signifikant viele Wohnungen als möbliert angeboten werden. Eine im Sommer 2016 von Empirica veröffentlichte Studie hatte bereits 61 Prozent der in Stuttgart angebotenen Wohnungen als „möbliert“ festgestellt. Diese Zahl dürfte weit überzogen sein. Feststellbar ist aber, dass es offensichtlich bei einigen Stuttgarter Vermietern das Geschäftsmodell „Möblierte Wohnungen zu Luxuspreisen“ gibt. Dabei werden solche Wohnungen zu unzulässigen Mietpreisen von 25,00 Euro bis 30,00 Euro pro Quadratmeter angeboten, obwohl sie nur mit wenigen Möbeln eingerichtet sind.

Die Rechtsprechung gesteht dem Vermieter einen Möblierungszuschlag von monatlich 1,5 bis 2,5 Prozent des Einrichtungs-Zeitwertes zum Zeitpunkt der Überlassung zu. Bei einem Zeitwert von durchschnittlich 10.000,00 Euro bis 15.000,00 Euro könnten somit maximale Möblierungszuschläge von 150,00 Euro bis 375,00 Euro pro Monat anfallen. Der Zuschlag rechtfertigt also keinesfalls eine Wuchermiete von 2.170,00 Euro (kalt) für eine möblierte 71 Quadratmeter große Wohnung (angeboten von Agent Home)

Ablauf der Aktion

Der Mieterverein prüft kostenlos auch für Nichtmitglieder aus dem Stadtgebiet Stuttgart (Gültigkeitsbereich des Mietspiegels) bis zum 13.04.2017 (Ostern) die Höhe des zulässigen Mietpreises.

Dazu ist erforderlich, dass die Mieter einen Fragebogen zu ihrer Wohnung vollständig ausfüllen. Der Fragebogen kann auf der Homepage des Mietervereins heruntergeladen werden oder ist in der Geschäftsstelle des Mietervereins zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos erhältlich. Hilfestellungen zum Ausfüllen des Fragebogens geben die Beraterinnen und Berater des Mietervereins dienstags in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in der Geschäftsstelle des Mietervereins, Moserstraße 5. Die Teilnehmer an der Aktion Mietpreischeck erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Information über den grundsätzlich zulässigen Mietpreis für ihre Wohnung.

Eine Beratung, wie sich Mieter gegen unzulässige Mietpreisforderungen wehren können, kann leider für Nichtmitglieder nicht stattfinden. Dieser Service ist an eine Mitgliedschaft im Mieterverein Stuttgart gekoppelt. In der Regel bleibt dem Mieter noch genügend Zeit zur Überlegung und zur Inanspruchnahme von rechtlicher Hilfe, denn das Gesetz gibt dem Mieter mindestens zwei Monate Zeit für die Überprüfung der Mieterhöhung (den Monat, in dem er die Mieterhöhung bekommt sowie die beiden nächsten Monate). Wollen Mieter die Rechte aus der Mietpreisbremse in Anspruch nehmen, sollten sie umgehend handeln. Denn der Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Miete beginnt erst mit dem Tag, an welchem der Mieter beim Vermieter die Miethöhe qualifiziert rügt.

Weitere Informationen unter www.mieterverein-stuttgart.de