Polizeieinsatz im Zeltdorf am Freitag morgen

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Stuttgart, 03.02.2012

Zeltstadt im Schlossgarten
Zeltstadt im Schlossgarten

Heute früh führte die Polizei im Zeltdorf im Mittleren Schlossgarten einen größeren Polizeieinsatz durch. Es gab einen Durchsuchungsbeschluss für drei Zelte, in denen der Täter vermutet wurde, der bei der Räumung des Platzes vor der Röhre die Kameras im Fluchtstollen des Wagenburgtunnels zerstört haben soll. Laut Polizei wurde er auch gefunden und abgeführt. Die drei Zelte wurden nach Beweismaterial durchsucht und auch die Personen, die sich im Zeltdorf aufhielten, wurden zum Selbstschutz der Polizei durchsucht. (Siehe auch Liveplayer unten) Die Polizei teilte außerdem mit, dass das Parkschützerbüro über diese Aktion infomiert gewesen sei. Neben der Suche nach dem Tatverdächtigen nahm die Polizei außerdem alle Eisenkreuze mit, die seit ein, zwei Wochen rund um das Zeltdorf in die Erde geschlagen waren. Der Polizeieinsatz verlief insgesamt friedlich, die Polizei bemühte sich um klare und transparente Erklärungen des Einsatzes.

Die Zerstörung der Überwachungskameras im Fluchtstollen des Wagenburgtunnels war unnötig und entspricht nicht dem Aktionskonsens. Ebenso ist jedoch kritisch zu hinterfragen, wieso sich ein Kamerateam und mindestens ein Fotograf dafür hergeben, dem Täter eine solche Plattform für seine Inszenierung zu bieten. Die Presse war ja nicht zufällig vor Ort im Fluchtstollen, sondern wurde vom Täter angeblich extra dorthin geführt, um seine Tat öffentlichkeitswirksam zu inszenieren. Dies Widerspricht fundamental den Verhaltensgrundsätzen der Presse (siehe Punkt 6. in den „Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung“: „Journalisten schildern Tatverläufe und Hintergründe, dürfen sich aber nicht zum Werkzeug von Straftätern machen lassen. Sie sollen Straftätern während des Tathergangs keine Möglichkeit zur öffentlichen Selbstdarstellung geben. Die Erfüllung der polizeilichen Aufgabe darf in solchen Fällen durch die Art der Berichterstattung nicht behindert werden.“

Livestreams aus dem Schlossgarten am 03.02.2012

Redaktion cams21

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