Rechtsgutachten belegt Ende von Stuttgart 21

0
1986

Stuttgart, 13.01.13 – Aktionsbündnis erinnert Aufsichtsrat der Bahn AG an Gefahr persönlicher Haftung

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

IMG_7506

Würde der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG trotz Milliarden nicht finanzierter Euro das Projekt „Stuttgart 21“ fortsetzen, müssten seine Mitglieder damit rechnen, für unabsehbare Schäden persönlich haftbar gemacht und wegen Untreue angeklagt zu werden. Ein Rechtsgutachten mit diesem Ergebnis hat der Jurist Eisenhart von Loeper als Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 dem Aufsichtsrat jetzt übermittelt.

„Eine dramatisch neue Lage“, so von Loeper, „hat die Bahn geschaffen mit ihrem Eingeständnis, dass der viel beschworene Kostendeckel bereits jetzt um 2,3 Milliarden Euro und damit um mehr als 50 Prozent überschritten ist.“ Um diesen Konflikt lösen zu helfen, habe Rechtsanwalt Arne Maier unter Mitwirkung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“ das vorgelegte Rechtsgutachten erstellt.

Es widerlegt vor allem die Einwände des Bahnvorstands gegen einen Ausstieg aus dem Projekt, das bei ungesicherter Finanzierung nicht mehr auszuführen, sondern nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben nun gescheitert sei. Stuttgart 21 zu beenden sei für die Bahn inzwischen auch wesentlich wirtschaftlicher als das Projekt fortzusetzen. Völlig aus der Luft gegriffen habe der Bahnvorstand zudem seine Behauptung, ein Ausstieg koste „mindestens zwei Milliarden Euro“.

Der Stadt Stuttgart erstatten müsse die Bahn ohnehin die Erlöse aus dem Verkauf des Gleisvorfelds plus Zinsen, da ja der Verkehrsbedarf für den Kopfbahnhof fortbestehe. Arne Maier widerspricht auch dem Argument der Bahn, ein Projektende schade ihrem Ruf. Denn genau dies habe sie noch viel stärker zu befürchten, wenn sie ihr Projekt trotz der schweren Funktions-, Finanzierungs- und Rechtsmängel fortsetze.

Von Mitgliedern der Bundesregierung dürfe der Aufsichtsrat sich bei seiner Abstimmung über S 21 nicht beeinflussen lassen, mahnt der Gutachter. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung stelle dessen Mitglieder weder zivil- noch strafrechtlich frei von einer Haftung, wenn sie die für möglich gehaltenen Schäden des Projekts billigend in Kauf nähmen.

Der Aufsichtsrat, so Arne Maier weiter, könne sich auch nicht auf die Volksabstimmung vom 27. November 2011 berufen: „Der Kostendeckel war ja Grundlage der Volksabstimmung. Nachdem er nun aber dramatisch gesprengt wurde, ist selbst die Landesregierung nicht mehr an sie gebunden.“ Mit rechtlich unverbindlichen Abstimmungen in einem Bundesland könne und dürfe die privatwirtschaftlich organisierte und bundesweit tätige Deutsche Bahn AG eklatante unternehmerische Fehlentscheidungen ohnehin nicht begründen. Zudem sei allen Beteiligten schon vorher bewusst gewesen, dass das Ergebnis der Volksabstimmung nur die Landesregierung, nicht aber die Deutsche Bahn AG binden könne. „Deshalb wurde nicht über die Fortsetzung des Projekts, sondern nur über die Kostenbeteiligung des Landes abgestimmt.”

Eisenhart von Loeper betrachtet seinen Brief und Arne Maiers Gutachten als rechtzeitigen Hinweis des Aktionsbündnisses und der Juristen zu Stuttgart 21 auf die gravierende Haftungslage. Bestätigt sieht er dieses Engagement, da der Aufsichtsrat der Bahn – nach einem ersten Schreiben des Aktionsbündnisses – in seiner Sitzung am 12. Dezember darauf bestanden hatte, sich erst nach genauer Information entscheiden zu können.

Noch sei Zeit, so der Bündnissprecher, für einen geregelten Ausstieg aus Stuttgart 21 und den Umstieg auf eine finanzierbare, technisch machbare und verkehrlich sinnvolle Alternative, deren Prüfung der neue Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn bereits angeregt habe.

Gegen eine Fortsetzung des Projekts spreche auch das erst jetzt bekannt gewordene, dem Bahnvorstand aber schon lange vorliegende Gutachten des neutralen Rechtsprofessors und Eisenbahnrechtlers Dr. Urs Kramer. Es bescheinige ebenfalls die Unverkäuflichkeit des Gleisvorfeldes. Damit sei, so von Loeper, „eine weitere wesentliche Grundlage für die Planung und für die Finanzierung des Tiefbahnhofs entfallen“.

2013-01-13 PM Gutachten belegt Ende für S 21
2013-01-07 AR-Mitglieder

Gutachterliche Stellungnahme zu der Frage, mit welchen rechtlichen Konsequenzen die Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG im Falle einer Fortsetzung des Projekts „Stuttgart 21“ zu rechnen hätten
Gutachten von Arne Maier