Stuttgart 21: Die Räumung des Stuttgarter Schlossgartens am 15.2.2012 war illegal

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 Drei betroffene Bürger luden ein zur Pressekonferenz.

2013-04-12 15.11.39Einer der größten und kostspieligsten Polizeieinsätze Baden-Württembergs am 15.2.2012 bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens war illegal, weil die durch Grundgesetz geschützte Versammlung protestierender Bürger nicht rechtsgültig aufgelöst wurde. Es wurden die Grundrechte zahlreicher Bürger verletzt und Bürger ohne Rechtsgrund der Verfolgung durch rechtlich unbegründete Bußgeldbescheide ausgesetzt.

Die Bürger, die den Bußgeldbescheiden widersprachen, wurden vor Gericht trotz identischen „Tatvorwurfes“ ungleich behandelt, z.T. nicht haltbaren Vorwürfen ausgesetzt und zu Unrecht bestraft. 
Das Polizeipräsidium Stuttgart hat rechtliche Vorgaben von Verwaltungsgericht und Amt für öffentliche Ordnung missachtet und am 15.2.2012 zu früh und damit illegal mit der Polizeiaktion begonnen.
Der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung hat diese Polizeiaktion nicht gestoppt, obwohl ihm die Unrechtmäßigkeit der Aktion klar sein musste. Stattdessen hat er in den frühen Morgenstunden des 15.2.2012 versucht, wider besseres Wissen mit einer nicht zulässigen zweiten „Allgemeinverfügung“ Rechtmäßigkeit vorzutäuschen.     

(Text via Klaus Steinke)

 Hier die Aufzeichnung der Pressekonferenz:

 

Die öffentliche (Dienstaufsichts-)Beschwerde, die Klaus Steinke eingereicht hat, ist hier als PDF zu finden:

https://cams21.de/wp-content/uploads/2013/04/1303IllegaleParkr%C3%A4umung-bei-einem-der-gr%C3%B6%C3%9Ften-Polizeieins%C3%A4tze.pdf

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10 Kommentare

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    14. April 2013 02:04
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