Gerichtsurteil legt Rechtswidrigkeit der Parkräumung nahe

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img4157-scaled10001Gestern, am 20.10.2014, stellte ein Gericht in einer Berufungsverhandlung die rechtliche Grundlage für die Räumung des Mittleren Schlossgartens in der Nacht zum 15. Februar 2012 in Frage, weil die Versammlung damals nicht ordnungsgemäß aufgelöst worden sei. Das Gericht sprach zwei angeklagte Aktivisten frei, die sich in dieser Nacht im Park einbetoniert hatten. Ihnen wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die gesamte Pressemitteilung von Robin Wood findet sich hier.

Welche Folgen dieses Urteil für andere Gerichtsverfahren zum 15. Februar 2012 haben könnte, bleibt offen – und es ist auch davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart wie nahezu immer auch gegen dieses Urteil Revision einlegen wird. Aber: es ist ein guter Etappensieg! Vielen Dank an die Aktivisten und an Robin Wood!

21.10.2014 Zwuckelmann