IHK – „Zwangsmitgliedschaft beim Bundesverfassungsgericht“

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©2014 - Kaktus-Initiative

PM der Kaktusinitiative (link)

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Kammerrebellen suchen zum Jahresschluss nach der richtigen Demokratie

Als diesjährige Jahresabschlussveranstaltung hatte die „Kaktus-Initiative“, die sich aus Mitgliedern der Bezirks- und Vollversammlung(en) der IHK Region Stuttgart zusammensetzt, sich und ihren Gästen schwere Kost verordnet: Ein Vortrag mit Diskussion zum Thema „Zwangsmitgliedschaft beim Bundesverfassungsgericht“ informierte über die praktische Arbeit der Mitglieder der Vollversammlung sowie über die im Kammerrecht vorgegebenen Bestimmungen hierzu.

Das Jahr 2014 wird im Zusammenhang mit dem Kammerwesen in die Geschichte eingehen: zum ersten Mal seit 52 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft nicht einfach abgelehnt, sondern ein umfangreiches Anhörungsverfahren gestartet.

Das war Anlass für die „Kaktus-Initiative“, zwei ausgewiesene Kenner der Materie, Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender des Instituts für Kammerrecht e.V., und Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern e.V., zu Vortrag und Diskussion einzuladen. Prof. Dr. Winfried Kluth als Rechtsgelehrter referierte über die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen im Spannungsfeld von Kammerrecht und Grundgesetz, Kai Boeddinghaus berichtete von seinen praktischen, langjährigen Erfahrungen mit den Kammern, aus seiner ehrenamtlichen Kammerarbeit sowie den Ergebnissen vieler rechtlicher Auseinandersetzungen mit den IHKs sowie der anhängigen Klage.

Nach den beiden ebenso anspruchsvollen wie spannenden Vorträgen diskutieren Referenten und Zuschauer, wobei die Diskrepanz zwischen ursprünglichen Anliegen eines nicht sehr klar geregelten Kammerrechts und dem praktischen Umgang durch die Kammern klar wurde. An der Diskussion beteiligten sich viele Mitglieder der Voll- oder Bezirksversammlungen der IHK Region Stuttgart, aber auch einige Mandatsträger aus anderen Kammerbezirken, die extra angereist waren. Ob die Zwangsmitgliedschaft in IHKs und Handwerkskammern zeitgemäß ist konnte und sollte in dieser Veranstaltung nicht geklärt werden. Offensichtlich aber wurde, dass das Kammerrecht den Kammern einen außerordentlich weiten Spielraum lässt, sodass Lobbyisten-Positionen als Gesamtinteresse aller Zwangsmitglieder ausgegeben werden können, Kammerüblichkeiten im Gegensatz zu elementaren Demokratieprinzipien stehen können oder Finanzgebaren der Forderung nach Transparenz gegenüber den Mitgliedern nicht Stand halten.

Das Anliegen der Kaktus-Initiative ist es, gerade die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen in die Diskussion über die IHK einzubeziehen und für eine Verbesserung von Transparenz und demokratischer Willensbildung zu begeistern.

15.12.2014 / LoB

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