via Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 Stuttgart (27. März 2013)
Juristen erstatten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Bahnvorstände und Aufsichtsräte:
„Der Weiterbau von Stuttgart 21 ist eine schwerwiegende strafbare Untreue“
Die Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer sowie 17 Mitglieder des Bahn-Aufsichtsrates sind bei der Staatsanwaltschaft Berlin seit gestern schwerwiegenden Tatvorwürfen der gemeinschaftlichen Untreue und des Betrugs ausgesetzt. Zur Last gelegt wird ihnen ein Akt krimineller Untreue, da der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG am 5. März 2013 einem Antrag des Bahnvorstands folgte, das Projekt „Stuttgart 21“ weiterzubauen, und sich dabei einem nach Aktienrecht unzulässigen politischen Druck beugte.
Diese Strafanzeige gestellt haben:
– Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21, - Dieter Reicherter, ehemals Vorsitzender Strafrichter am Landgericht Stuttgart sowie - Peter Conradi, jahrzehntelang Stuttgarter Abgeordneter des Deutschen Bundestages.
Ihre Anzeige stützen sie auf eine sorgfältige Dokumentation mit umfangreichem Beweismaterial.
Den Bahnvorständen Grube und Kefer sowie den Aufsichtsräten wird Betrug und Untreue auch deshalb vorgeworfen, weil sie neueren Informationen zufolge schon im Jahre 2009 die Überschreitung der vereinbarten Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro um 350 Millionen Euro gebilligt und zugleich ihre Projektpartner über angebliche „Einsparpotentiale“ von 900 Millionen Euro getäuscht hätten.
Bündnissprecher von Loeper hält es im Interesse der Glaubwürdigkeit unserer rechtsstaatlichen Ordnung für „unerträglich“, wenn „zwingende höchstrichterliche Maßstäbe, die Kontrollaufgabe der Aufsichtsräte der Deutschen Bahn allein am Unternehmenswohl zu orientieren, sachfremden politischen Wünschen geopfert werden“. Es gebe einen „erdrückenden Verdacht“, dass die Staatssekretäre der Bundesregierung wegen des Bundestagswahlkampfs angewiesen und „umgedreht“ wurden, den Weiterbau von Stuttgart 21 trotz der Unwirtschaftlichkeit des Projekts und seiner unüberbrückbaren Risiken zu billigen.
Auch Dieter Reicherter, ehemaliger Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, ist schockiert, „dass Verantwortliche, die kraft ihres Amtes dazu berufen sind, zum Wohl eines Unternehmens zu handeln, diese rechtliche Verpflichtung missachten und statt dessen politischem Druck nachgeben. Wenn vom Recht eingebaute Kontrollen versagen, ist auch das Strafrecht zur Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaat gefordert.“
Nicht minder empört es Peter Conradi, ein Urgestein der Bürgerbewegung mit jahrzehntelanger Erfahrung als Abgeordneter des Deutschen Bundestages, „zu welch unverblümten Rechtsbrüchen die Verantwortlichen sich hier sogar in Kenntnis der dann drohenden Strafanzeigen haben verleiten lassen“.
Die Strafanzeige dokumentiert genau, dass die Beschuldigten die Unwirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 einräumen, aber auch höhere Ausstiegskosten nur vorschieben: Der Weiterbau lasse Gesamtkosten in zweistelliger Milliardenhöhe erwarten, sei aber auch der Gipfel des Absurden, weil man pflichtwidrig nicht einmal das schlagende Argument des Kapazitätsabbaus durch den Tiefbahnhof sorgfältig geprüft habe – als wäre es gleichgültig, ob die S21-Planung auf Rechtsbrüchen beruhe und ob die Lebensqualität vieler Menschen zerstört werde.
Damit erweise sich – so die Anzeigeerstatter – jede Unterstützung für den Weiterbau von Stuttgart 21 als schwerwiegende moralisch und sogar strafrechtlich angreifbare Beihilfe zur Untreue. Dem sei unbedingt jetzt Einhalt zu gebieten, wenn die Gesellschaft vor ihren eigenen Maßstäben bestehen solle.
Rückfragen an: Dr. Eisenhart von Loeper, Hermann Schmid
Pressemitteilung als PDF http://www.parkschuetzer.de/assets/termine/presse2013/Strafanzeige_gegen_Bahnvorstaende_und_Aufsichtsratsmitglieder.pdf
Update 04.04.13
Beitrag von Flügel TV dazu (Danke an Rolf Heidemann)
Link zu Flügel TV: “Das muss vor den Kadi” Conradi, Reicherter und von Loeper zur Strafanzeige gegen den DB-Vorstand und den DB-Aufsichtsrat, 3.4.13