Megaphon als Mittel zum Zweck? Hausdurchsuchung!

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©2013 PeterP - Archivbild
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Pünktlich um 6:20 stehen Sie vor Ihrer Tür – fünf Beamte der Stuttgarter Polizei. Sie suchten ein Tatwerkzeug und zwar in Form eines Megaphon! Mal wieder Hausdurchsuchung in Stuttgart. Und das obwohl die Aktionskünstlerin „Loubi“ und ihre Anwältin bereits bei der letzten Verhandlung zur Sache eben genau dieses Megaphon zur Verfügung stellen wollte. Damals ging es um den Vorwurf der Körperverletzung gegen drei Mitarbeitet einer Sicherheitsfirma mit Hilfe eines Megaphon. Bereits am 05.12.13 wurde „Loubi“ vom Gericht zu 40 Tagessätzen verurteilt, damals bot Sie und ihre Anwältin wie gesagt „das Beweismittel“ freiwillig aber erfolglos selbst an.

Zugegeben die Sache damals, am 21.08.13 beim Besuch der Bundeskanzlerin, liest sich wie eine Version der in Stuttgart bereits unter dem Stichwort „Knalltrauma“ bekannten Geschichte. Die „Kanzlerin der schrägen Künste“, wie sich Loubi in diesem Zusammenhang gerne nennt, teilte damals ihre Meinung zum Besuch von Frau Merkel mittels eines ausgeliehenen Megaphon mit. Die zwei Meter entfernten Sicherheitskräfte erlitten einen Ohrschmerz der eine Woche anhielt. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht die „die Kanzlerin der schrägen Künste“ zu 40 Tagessätzen und interessierte sich zunächst nicht für das freiwillig Angebotene Megaphon. Aufgrund der Berufung durch die Staatsanwaltschaft wurde wohl nun scheinbar doch nach dem Megaphon gefahndet. Die fünf angerückten Beamten !incl. Staatsschutz! verließen die Wohnung letztlich auch nicht ohne Erfolgserlebnis. Sie beschlagnahmten einfach ein anderes (von vier kleinen in der Wohnung vorhandenen) Megaphon, brisantes Detail – dieses Megafon ist seit 2010 schon defekt!

Den Wunsch ihre Anwältin zu kontaktieren lehnten die Beamten mit den Worten „Das können Sie später machen“ ab. Aufgrund des bereits vor Monaten freiwillig angebotenen Beweismittels fragt sich was eine solche Hausdurchsuchung bezwecken soll. Das betreffende Megaphon hatte dadurch ja letztlich doch nicht gefunden werden können. Zudem tauchten die Beamten mit einem „Fahndungsfoto“ des Gerätes auf, welches qualitativ so schlecht war das wahrscheinlich alles „Trichterförmige“ in Frage gekommen wäre.

 Man darf gespannt sein was der Staatsanwaltschaft noch in den Sinn kommt bevor Sie das Angebot doch annehmen werden. Da auch „Loubi“ nach dem Prozess Ende 2013 ebenfalls in Berufung ging, liegt ihr natürlich auch die Aufklärung der Dinge Nahe. Aber auf freiwilliger Basis scheint dies offensichtlich in Stuttgart nicht erwünscht zu sein.

Evtl. geht es ja aber nur um das zählen von Rahmen. Die stehts einfallsreiche und Megaphon erprobte Aktionskünstlerin weist aktuell mittels alter Bilderrahmen auf die „Rahmenbefehle“ (link) in Stuttgart hin. Bisher konnte aber noch kein Grund zu Beschlagnahme der Rahmen oder der Klobürsten gefunden werden. Sachdienliche Hinweise nimmt wahrscheinlich jede Polizeidienststelle widerstrebend entgegen.

Lob – 20.02.14

3 Kommentare

  1. […] +++ Unsere Justiz ist sich für nichts zu schade. +++ Loubi ist zwar eine echte Aktivistin, aber das allein rechtfertigt keine Hausdurchsuchung. Zur Vorgeschichte: Damals, als Muddi Merkel zu Besuch war, gehörte Loubi zum Empfangskommittee – mit Megaphon (Vorsicht laut: https://www.youtube.com/watch?v=jjQZrcQUd7k). Sie soll Sicherheitsleute verletzt haben (wir wissen ja, die Gehörgänge von Polizisten sind extrem empfindlich) und wurde im letzten Dezember deswegen auch verurteilt. Und jetzt? Jetzt wird sie am vergangenen Donnerstag morgens gegen 6 mit einem Durchsuchungsbeschluss aus dem Bett geklingelt (der zu diesem Zeitpunkt 2 Wochen alt ist!). Gesucht wird ein ganz bestimmtes Megaphon. Wofür? Für die Verurteilung war es nicht erforderlich. Soll es jetzt für die Berufung notwendig sein? Wohl kaum. Worum geht es also? Was kann es anderes gewesen sein als ein Versuch, die unbequeme Loubi einzuschüchtern? Geklappt hat das übrigens absolut nicht. Loubi reagierte, wie es sich für eine Aktionskünstlerin gehört: Mit einem Film: https://www.youtube.com/watch?v=tTEXZHn4sgk. Die Geschichte zum Nachlesen: https://cams21.de/megaphon-als-mittel-zum-zweck-hausdurchsuchung/ […]

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