Mieterverein fordert Umsetzung des Bestellerprinzips

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Der Mietertag Baden-Württemberg fordert die Kommunen und Landkreise auf, durch organisatorische und publizistische Maßnahmen für die Umsetzung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung Sorge zu tragen.

Seit einem Jahr gilt bei der Wohnungsvermittlung gesetzlich das Bestellerprinzip. Viele Wohnungssuchende klagen darüber, daß Wohnungsvermittler weiterhin mit Tricks versuchen, die Mieter abzukassieren. So werden Besichtigungsgebühren verlangt oder Mieter müssen vor einer Wohnungsbesichtigung einen provisionspflichtigen Suchauftrag für eine schon angebotene Wohnung unterschreiben.

Die Mietervereine gehen vor Ort gegen diese rechtswidrigen Praktiken vor und verschicken Unterlassungserklärungen an solche rechtswidrig handelnde Wohnungsvermittler.

Wirklich abschreckende Wirkung hätten aber Bußgelder von bis zu 25.000 EUR, welche durch die Ordnungsämter zu verhängen sind.

Bislang sind dem Deutschen Mieterbund hierzu keine Fälle von Bußgeldbescheiden bekannt, da die Ämter weitgehend untätig bzw. nicht einmal deren Zuständigkeiten geregelt sind.