Rund 5.500 Einwendungen bei PFA1.3 „Filderbereich mit Flughafenanbindung“

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Streckenführung Filderbahnhof

pfa_1_3Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart, 23.1.2014

Stuttgart 21 – Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1.3 „Filderbereich mit Flughafenanbindung“

Rund 5.500 Einwendungen beim Regierungspräsidium eingegangen

Nach Sichtung und Auswertung folgt Erörterungstermin

Beim Regierungspräsidium Stuttgart sind im laufenden Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3 „Filderbereich mit Flughafenanbindung“ rund 5.500 Einwendungen eingegangen. Ebenfalls im Anhörungsverfahren beteiligt wurden 97 Träger öffentlicher Belange, Behindertenverbände, Naturschutzverbände, Bauernverbände, Leitungsträger und sonstige Vereinigungen, von denen bisher 62 eine Stellungnahme abgegeben haben. „Hinter diesen Zahlen steckt ein klarer Auftrag an das Regierungspräsidium, die vorgetragenen Argumente gründlich zu prüfen und sorgfältig gegeneinander abzuwägen“, so Regierungspräsident Johannes Schmalzl. Seine Behörde stelle sich jedenfalls auf ein komplexes Verfahren ein, das seine Zeit beanspruchen werde. Aufgabe des Regierungspräsidiums ist es, das Anhörungsverfahren durchzuführen und das Ergebnis dem Eisenbahnbundesamt mitzuteilen. Dieses entscheidet dann über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.

Die Einwände gegen die Planung der DB im Filderraum zielen in erster Linie gegen die Mischnutzung der bislang nur von der S-Bahn befahrenen Trasse zwischen Stuttgart Rohr und dem Flughafen Stuttgart. Die Anwohner und Einwender befürchten, dass sie durch die künftige Mitnutzung durch den Fern- und Regionalverkehr eine erhebliche Zunahme an Lärm und Erschütterungen zu erwarten hätten. Viele der betroffenen Grundstückseigentümer wenden sich gegen die Inanspruchnahme ihrer Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.
Außerdem tragen die Einwender Sorge, dass damit quantitative und qualitative Einbußen im S-Bahn-Verkehr verbunden seien. Auch wird kritisiert, dass diese Mischnutzung nur aufgrund einer bis zum Jahre 2035 befristeten Ausnahmegenehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zulässig sei. Vielfach wird beanstandet, dass sich der neue Flughafenbahnhof 27 Meter unter der Erdoberfläche befände, was gravierende Probleme beim Brandschutz hervorriefe und die Akzeptanz bei den Reisenden mindere.
Aber auch die Planung, die Züge der Gäubahn über die neu zu bauende Rohrer Kurve auf die S-Bahn-Strecke zu leiten und die Bestandstrecke der Gäubahn aufzugeben, stößt bei den Einwendern vielfach auf Ablehnung. Für die Fahrgäste entfiele eine der schönsten Panoramastrecken Deutschlands. Zudem könne die Bahn kein Notfallkonzept für die S-Bahn mehr vorweisen, wenn es im S-Bahn-Tunnel zwischen Hauptbahnhof und Universität zu einer Störung kommen sollte. Bislang kann der S-Bahn-Verkehr über die Gäubahntrasse nach Stuttgart Vaihingen geleitet werden. Die Einwender fordern, die Ergebnisse der Schlichtung und des Filderdialogs umzusetzen, die Gäubahntrasse zu erhalten und der Alternative „Gäubahnanbindung an Hauptbahnhof über Bestandsstrecke“ den Vorzug zu geben.

Nicht nur der Abschnitt 1.3 und damit die Planung auf den Fildern steht im Zentrum der Kritik, sondern auch die Gesamtkonzeption von Stuttgart 21 und die Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs. In diesem Zusammenhang wurde ein Gutachten ein-gereicht, welches belegen soll, dass mit der Tieferlegung und der Reduzierung auf acht Bahnsteige ein Leistungsrückbau verbunden sei.

Die zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen werden derzeit vom Regierungspräsidium gesichtet und ausgewertet, bei Bedarf werden ergänzende Gutachten und Stellungnahmen eingeholt. Im Anschluss hieran sollen die Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen eines Erörterungstermins gemeinsam mit der Bahn, den Fachbehörden sowie den betroffenen Bürgerinnen und Bürger diskutiert werden. Das Regierungspräsidium wird den Termin rechtzeitig vorab öffentlich bekanntgeben. Genauere Angaben zum weiteren Zeitplan sind derzeit noch nicht möglich.

Ergänzende Informationen:
Die Anhörung für den PFA 1.3 „Filderbereich mit Flughafenanbindung“ wurde vom Regierungspräsidium als Anhörungsbehörde im Oktober 2013 auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) eingeleitet.
Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 06. November bis zum 05. Dezember 2013 öffentlich aus und konnten bei den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt (Landeshauptstadt Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Sindelfingen, Ostfildern, Neuhausen auf den Fildern und Köngen), während der Zeit der Auslegung sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de eingesehen werden. Bis einschließlich 19. Dezember 2013 bestand die Möglichkeit, bei den Auslegungsgemeinden oder beim Regierungspräsidium Stuttgart Einwendungen gegen die Planung der Deutschen Bahn AG zu erheben.

Die Planung umfasst den überwiegend oberirdischen zweigleisigen Verlauf der Neubaustrecke auf den Fildern bis zur Gemarkungsgrenze der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Landkreis Esslingen. Die Trasse des PFA 1.3 beginnt nach dem Portal des Fildertunnels (PFA 1.2) nördlich der Bundesautobahn A 8 östlich des Echterdinger Eis und verläuft parallel zur BAB A 8. Kurz vor der Unterfahrung der Landesstraße L 1192 zweigen die zwei eingleisigen Tunnelröhren des Flughafentunnels nach Süden ab, unterfahren das Gelände der Landesmesse Stuttgart, schwenken dann in Richtung Flughafen Stuttgart ab und werden nach der Durchfahrung der neu zu erstellenden Station NBS wieder auf die Neubaustrecke zurückgeführt. Kurz nach der Unterquerung der L 1192 zweigt der überwiegend zweigleisig verlaufende Tunnel der Flughafenkurve von der Neubaustrecke in Richtung Nordosten ab und wird über eine Kurve in den bestehenden S-Bahn-Tunnel zur S-Bahn-Station Flughafen (Station Terminal) geführt. Die Neubaustrecke verläuft weiter parallel zur BAB A8 und endet östlich von Stuttgart-Plieningen im Bereich der Gemarkungsgrenze der Stadt Stuttgart.
Weiterer Gegenstand des PFA 1.3 ist der Umbau der Gleistrassen der Rohrer Kurve. Die bestehenden Anlagen werden durch eine zweigleisige Verbindung aus Richtung Böblingen in Richtung Flughafen und durch einen eingleisigen S-Bahn-Tunnel er-gänzt.
Das vorliegende Verfahren für den PFA 1.3 beinhaltet neben den oben aufgeführten Maßnahmen der DB auch die als kombiniertes Verfahren mit beantragte Planung der Straßenbauverwaltung, die L 1204 parallel zur BAB A 8 und Anbindung an die L 1192 neu im Bereich der Querung über die B 312 zu verlegen.

LoB – 23.01.14

1 Kommentar

  1. ……..da ist eigentlich jeder Kommentar überflüssig. Es läuft wie beim Grundwassermanagement nach dem Motto der „Käs isch gässe“.
    Absurder Stresstest. Bescheuerte Volksabstimmung. Undiskutabler Planungsmurks zu horrendem Preis. Was wollen knizze Profiteure denn mehr? Und das beste zum Schluß: Vertrag ist Vertrag, so blöd kann nur der antworten, der keine Ahnung von nichts hat und keine Verantwortung für nichts übernimmt……

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