Streitwert Parkräumung: 160.000 Euro

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von Jochen Schwarz

Die Kläger sollen mundtot gemacht werden

Die Rodung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart ist ein Skandal, der in die Stadt- und Landesgeschichte eingehen wird. Und ist der Ruf erst ruiniert, beugt sich Recht ganz ungeniert. Nun hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht den Streitwert der Feststellungsklage, die im Namen von 32 Klägern eingereicht wurde, um die Räumung des Schlossgartens am 15.2.2012 für rechtswidrig erklären zu lassen, auf 160.000 Euro festgesetzt. Der durch die Klage zu erwartende Gesichtsverlust der Stuttgarter Gerichtsbarkeit ist offenbar unbegrenzt steigerungsfähig.

Es ist unzweifelhaft belegbar, dass die Räumung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten zu früh erfolgte. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage für die Polizei, in die grundrechtlich geschützte Versammlung einzugreifen. Die übergroße Mehrheit der versammelten 2.000 Menschen ließ sich von der Polizei aus dem Park drängen. Gegen 80 Personen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie sich als Fußgänger zu Unrecht im Schlossgarten aufgehalten haben sollen. In 30 Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart konnte aufgedeckt werden, dass die Polizei keine bestandkräftige Allgemeinverfügung als Basis ihres Handelns hatte. Die betroffenen Menschen boten auch keinen Anlass für das Einschreiten der vielen Tausend Polizisten. Trotzdem wurden fast alle Angeklagten verurteilt. Lediglich das letzte Verfahren wurde eingestellt, weil es der Richterin offenbar nicht mehr möglich war, rechtsstaatliche Gründe für eine Verurteilung aufzubringen.

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Die Kulturschande braucht die Verwahrlosung des Rechtsstaates

Es ist also nur folgerichtig, wenn nun versucht wird, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gerichtlich wiederherzustellen. Die Verurteilten wollen den offensichtlichen Rechtsbruch nicht hinnehmen. Ebenso sind an der Klage Menschen beteiligt, die sich in der Ausübung ihres Rechts in der Räumungsnacht gehindert sehen. Letztlich betrifft diese Klage also uns alle. Die am 15.2.2012 anstehende Rodung des Jahrhunderte alten Baumbestandes war ein berechtigter Anlass zum offenen Protest. Und schon damals war klar, dass im Mittleren Schlossgarten wegen fehlender Genehmigungen auch auf Jahre hin nichts gebaut werden kann.

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Die Festsetzung dieses skandalös hohen Streitwertes soll offenbar von der Wahrnehmung des Rechts abschrecken. Gerechnet hatten die Kläger und ihr erfahrener Anwalt mit maximal 10.000 Euro, und entsprechend wurde ein Sonderkonto eingerichtet, um solidarisch die Kosten für den Rechtsstreit zusammen zu bringen. Basierend auf dem hohen Streitwert muss nun jedoch ein Kostenvorschuss von etwa 5.000 € möglichst schnell aufgebracht werden.

Verrechnet haben dürfte sich aber auch das Verwaltungsgericht, falls die Rücknahme der Klagen oder die Spaltung der Gruppe beabsichtigt gewesen sein sollte. Denn die Kläger werden ihr Anliegen durchfechten. Letztlich ist die Wahrung von Grundrechten nicht mit Geld aufzuwiegen. Betrachten wir es einfach als Wertschätzung der Klageschrift und unseres Anliegens!

Die Kläger und Klägerinnen bitten daher alle, die sich für die Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit einsetzen wollen, die in der Räumungsnacht von der Polizei aus dem Schlossgarten gedrängelt wurden oder aus Angst vor einer Wiederholung des 30.9. freiwillig gegangen sind oder gar nicht erst in den Schlossgarten kamen: bitte spendet etwas Geld auf unser Treuhandkonto! Wir wollen und dürfen uns diesen fortgesetzten Rechtsbruch nicht bieten lassen!

Ihr kriegt uns nicht los!

Jochen Schwarz

Treuhandkonto:

Konto: Fortsetzungsfeststellungsklage Parkräumung
Kontonummer. 2363941
BLZ: 64150020 KSK Tübingen

Überschüssiges Geld wird vertragsgemäß nach Abschluss des Verfahrens an den Rechtshilfefond weitergeleitet.

Artikel zur Einreichung der Feststellungsklage vom 13.11.2013

LoB – 29.11.13

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