Stuttgart 21: Was ist Wahrheit? Polizei verstrickt sich in Widersprüche

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08.02.11 Heilbronner Besetzung 4

Was ist Wahrheit?

 von Thomas Renkenberger

 …diese berühmte Frage des Pilatus stellte sich für die Anwesenden im Saal des Landgerichts am Mittwoch Morgen, 27.3., beim Berufungsverfahren gleich mehrfach, während sie den Hauptkommissar und – damals, am 8.2.2011, Zugführer der BFE sowie seine damalige Untergebene anhören mussten.

An jenem kalten Februartag zur Mappuszeit will der Herr Kommissar den Demonstranten Ande L., der am Nordflügel gegen die zerstörerische Baumräumung protestierte, von der Straße abgeführt haben, und zwar vom Mittelstreifen der Strasse aus. Die Anklage lautete auf versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, beruhend auf den Aussagen der Polizisten. Den ursprünglichen Vorwurf „schwere Verkehrsgefährdung“ hatte man inzwischen fallengelassen, er wurde aber von den Polizisten bei ihrer Zeugenaussage wieder zur Sprache gebracht.

Gegen das Urteil aus dem vorangegangenen Amtsgerichtsverfahren – 30 Tagessätze à 50 € – war man in Berufung gegangen, der law-and-order-Staatsanwalt F. (heute abwesend) genauso wie der Angeklagte.

Ande L. sagte nun in knappen Worten aus – von zwei weiteren Zeugen bestätigt -, er sei kurz nach 9 Uhr zusammen mit anderen und einem Banner während einer Rot-Phase (für den Verkehr) auf die Heilbronner Straße gegangen und habe sich dort hingesetzt, um gegen die Baumschänderei (Baumverpflanzungen) zu protestieren, sei aber sogleich und ohne Aufforderung, sich zu entfernen, mit erheblicher Gewalt hochgezerrt und im Polizeigriff abgeführt worden. Die beiden PolizistInnen verstiegen sich in widersprüchliche, aber im Ton der Wahrheitsverkündung vorgetragene Konstruktionen über den „Tathergang“, bei denen vor allem ein gewisses Bemühen um Übereinstimmung auffiel. Dabei redete der BFE-Zugführer aus Göppingen von der „deeskalativen Eintrittsschwelle“ (Heiterkeit im Saal), womit er wohl seinen Sprung über das Hamburger Gitter und sein Zustürzen auf Ande L. gemeint haben könnte (was aber vor Gericht nicht zur Sprache kam!). Beide konnten sich aber kaum noch erinnern, als ihnen ein Video gezeigt wurde: Diese Aufnahme eines camS21-Reporters lag bei der ersten Verhandlung noch nicht vor, so dass die Aussagen der Polizei damals von Staatsanwalt F. und der Amts-Richterin ohne weiteren Beweis als Realität übernommen werden konnten.

Ausschnitt aus dem Livestream von cams21 vom 08.02.2011

Kompletter Stream hier 

Alle Aufnahmen des Tages siehe unten!

Nun aber zeigte sich auf dem camS21-Video nicht nur, dass es keine Aggression, Tritte oder ähnliches von Ande L. gegeben, sondern außerdem, dass ein Polizei-Filmer die ganze Szene aufgezeichnet hatte. Dieses Polizei-Video war bisher verschwiegen worden (und lag auch bei der Verhandlung nicht vor), und man erfuhr nun auch, warum:

Nach mündlicher Information der Polizeibehörde an die Richterin war auch dort keinerlei Bestätigung für die Lü…äh, Aussagen des Polizisten und seiner Untergebenen zu sehen – man kann also getrost sagen, dass die Polizei wissentlich ein Beweismittel zurückge-, wenn nicht vorenthalten hat, wohl weil es in offenem Widerspruch zur Aussage des BFE-Führers steht.

Der nun geriet beim gemeinsamen Betrachten des Videos ins Schwimmen, reagierte auf konkrete Fragen des Gerichts mit „..kann ich Ihnen nicht sagen“, und noch mehrmals „…kann ich Ihnen auch nicht sagen“, oder auf die Frage nach den angeblichen Tritten „…es war im Gefühl so, dass er versuchte zu treten..“, so dass er schließlich in einem Akt der Gnade ohne eingehendere Befragung den Saal verlassen durfte. Zuvor schon hatte ein Zuhörer es nicht mehr ausgehalten und war mit der Frage gegangen, ob man auf der Polizei-Akademie so lügen lerne (auf eine Schlagzeile: „Schon wieder! Polizist beim Lügen erwischt!“ wird man aber noch lange warten müssen).

Bei diesem Stand der Dinge zog die Richterin die Konsequenzen und schlug die Einstellung nach § 153/2  vor, was von allen Beteiligten angenommen wurde – auch von der Staatsanwaltschaft. Die Alternative wäre ein weiterer Verhandlungstag mit Vorführung des Polizei-Videos gewesen, wovon sich niemand zusätzliche Aufklärung erhoffen konnte außer einer weiteren Blamage für die Polizei (s.o.). Für A. ein erfreulicher Ausgang, wenn auch mit Makeln. Die Einstellung gem. § 153 ist aber kein Freispruch, sondern bedeutet nur, dass die Schuld als gering anzusehen wäre. Dieses „wäre“ im Gesetzestext heißt, dass der Tatvorwurf so gering ist, dass auch bei einer Feststellung der Schuld kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestünde und es deshalb schlichtweg den Aufwand nicht lohnt. 

Es zeigte sich wieder einmal, wie wichtig eine freie, unabhängige Dokumentation bei Demonstrationen und Versammlungen ist – darum hier ein großer Dank an camS21! Ohne dessen Video wäre es höchstwahrscheinlich zu einer erneuten Verurteilung A.’s gekommen. Die ruhige, um Objektivität bemühte Verhandlungsführung und die glaubwürdigen Aussagen der Zeugen trugen ein Übriges bei – ein Verfahren, das optimistisch stimmt. Wir schauen gespannt auf die weitere Entwicklung, besonders bei der Justiz und Polizei. Sie ist nicht unser Feind, auch wenn es immer noch Beamte gibt, die mit einem vordemokratischen Weltbild auf die Bürger blicken und entsprechend handeln. Höchst unbefriedigend bleibt, dass in Fällen offensichtlicher Falschdarstellungen seitens der Polizei oder der Zurückhaltung von Beweismitteln die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus gegen die Beamten und ihre Vorgesetzten ermittelt.

Es kann, es darf doch nicht Aufgabe der Bürger sein, die Falschaussagen von Polizisten in einem weiteren Verfahren aufklären zu lassen – mit allen Risiken des Scheiterns unter den gegebenen Verhältnissen! Das Missverständnis, einem Polizisten müsse grundsätzlich und ungeprüft mehr geglaubt werden als dem Bürger, ist ein Relikt des Obrigkeitsstaats. Auch dagegen müssen wir uns weiter wehren. Darum:

Unterstützt camS21! Und seid wachsam und bleibt gewaltfrei!

Infos:

Artikel vom 08.02.2011 von cams21 

Filmarchiv vom 08.02.2011 

 

7 Kommentare

  1. […] Was hier zum Vorschein kam, lässt den letzten Rest Glauben an unsere Rechtsprechung verpuffen: Ein inzwischen vorliegendes Video von CamS21 belegt eindeutig, dass die versuchte Körperverletzung von den Polizisten nicht nur frei erfunden wurde, sondern dass die Polizei gleichzeitig über den zugehörigen Beweis verfügt: Die Szene wurde von der Polizei ebenfalls gefilmt! https://cams21.de/stuttgart-21-was-ist-wahrheit-polizei-verstrickt-sich-in-widerspruche/ […]

  2. Hervorragend! Es stelt sich immer wieder heraus, daß Polizeibeamte vorsätzlich und wahrheitswidrig Straftatbestände konstruieren um damit eine Form der Selbstjustiz zu begehen, die von der Justiz geduldet, wenn nicht sogar gefördert wird. Dies ist in höchstem Maße rechtswidrig. Immer schön friedlich bleiben und filmen. Deshalb fordere ich auch digitale Prozessbeobachtung bei Gericht. http://www.dirtycop.de

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