Versammlungsverbot war rechtswidrig

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Karlsruhe

Wir schreiben das Jahr 2011, genauer den 15. und 16. Februar die Tage des Castor Transportes nach Lubmin. Die Stadt Karlsruhe erlässt ein Versammlungsverbot entlang der Transportstrecke des Castors. Doch erst eine kurze Einführung in das Thema Castor, was, wieso und warum:

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Doch viele Castor Transport Gegner hielten sich in Karlsruhe nicht daran, ihre Überzeugung gegen den Transport demonstrieren zu müssen, war stärker als das Verbot gegen das Grundrecht.

gespanntes Warten 1 

gespanntes Warten 2 

Polizeiaufgebot während des Transportes eingestellt von crazyfilemonkey


Nach der erfolgreichen Nachttanzblockade und Verzögerung des Castor Transportes hörten die unverhältnismässigen Aktionen der Behörden nicht auf und es kam zu höchst fraglichen Bussgeldbescheiden.

Die Stadt weiß von nichts, ja ne ist klar, also was bleibt? Einspruch und vor/in das Karlsruher Gerichtsgebäude:

und nun schliesst sich der Kreis, gestern am 19.11.2013 entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichthof „Ein pauschales Versammlungsverbot entlang der Transportstrecke von Castorbehältern ist rechtwidrig.“

Den ganzen Artikel mit der Begründung des Gerichts auf www.taz.de

Auch wenn man die Entscheidung durchaus begrüssen mag, vermittelt mir das Urteil den Eindruck einer „Hintertür“, denn das „nächste“ Mal wird die Stadt wohl angeben wieviel Polizeikräfte sie zur Verfügung hat und wieviel sie bräuchte um den Transport zu schützen. Denn dann könnte die Polizei sich auf „polizeilichen Notstand“ berufen und gegen eine friedliche Versammlung einschreiten. Wie auch immer, im jetzigen Urteil erkannte das Gericht an, dass die öffentliche Sicherheit durch die Demonstationen tatsächlich gefährdet gewesen sei. Ein umfassendes Verbot auch friedlicher Versammlungen könne damit aber nicht gerechtfertig werden.

Insofern bleibt nur zu sagen, bleibt unbequem, das ‚Bauchgefühl‘ hatte recht,       Castor Transport NEIN.

20.11.2013/pet