Kurz & knapp:
Heute wurde das Urteil vom 17.07.13 verkündet:
Vorsitzende Richterin Dr. Sylvia Thoren-Proske:
„Der von den Klägern mit dem Bürgerbegehren erstrebte Bürgerentscheid sei nicht zulässig. Die Berufung auf die pauschale Mitfinanzierung des Projekts Stuttgart 21 durch die Stadt Stuttgart rechtfertige entgegen der Begründung des Bürgerbehrens keinen Bürgerentscheid […]“
Hier gehts direkt zur Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Stuttgart.
/keph