Vonovia setzt Mieter mit unzulässigen Anwaltsgebühren unter Druck

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grau_logoMieterverein rät: „Mahngebühren einer Anwaltskanzlei müssen nicht bezahlt werden“

Seit die 18.000 Südewo-Wohnungen in Baden-Württemberg von Vonovia übernommen wurden, werden deren Mieter neuerdings mit unzulässigen Methoden unter Druck gesetzt. Schon mehrere Betroffene haben deshalb die Beratung des Mietervereins aufgesucht. So hatte Mieterin Naima K. ihre Miete immer pünktlich an die Wohnungsgesellschaft bezahlt. Überraschend erhielt sie eine Mahnung der Berliner Anwaltskanzlei JHS Legal über angebliche Mietrückstände von 862 Euro. Zusätzlich sollte sie 148 Euro Mahngebühren des Berliner Anwalts bezahlen.

Die Überprüfung durch den Mieterverein ergab, dass eine Monatsmiete versehentlich bei Vonovia auf das Mietkonto für die Garage gebucht worden war und somit keinerlei Zahlungsrückstand bestand. „Dass der Mieterin trotzdem noch zusätzlich Rechtsanwaltsgebühren belastet wurden ist eine Unverfrorenheit“, empört sich Mietervereinschef Rolf Gaßmann. Seine Recherche ergab, dass der Mieterverein Dortmund bereits vor drei Jahren vor Gericht erfolgreich gegen die Inkassopraxis der Deutschen Annington (jetzt Vonovia) und der Berliner Anwaltskanzlei JHS Legal vorgegangen war.

Das Dortmunder Gericht urteilte, dass die Anwaltsgebühren nicht begründet seien und die Mahngebühren zudem zu hoch waren (Amtsgericht Dortmund,AZ: 425 C 6285/12).

Betroffene Mieter aus Dortmund berichteten auch über ihre erfolglosen Anrufe bei der Berliner Anwaltskanzlei: Eine Bandansage bot ihnen an, zur Klärung der Angelegenheit mit dem Kundencenter der Wohnungsgesellschaft in Bochum verbunden zu werden. „Auch dies macht deutlich, dass die Beauftragung der Kanzlei nur der Einschüchterung der Mieter und dem Erlös nicht berechtigter Inkassogebühren dient“, stellt Gaßmann hierzu fest.

Er rät deshalb Mietern, sich durch Anwaltsschreiben nicht verängstigen zu lassen. „Oft werden sogar unberechtigte Beträge angemahnt. Doch nur echte Rückstände müssen ausgeglichen werden, nicht jedoch die Anwaltsgebühren.“