Dank cams21 vors Verfassungsgericht

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Leserbrief von Jochen Schwarz

Verfahren gegen Versammlungsteilnehmer wurde eingestellt

Die Verfahren gegen die Versammlungsteilnehmer, die im Mittleren Schlossgarten in der Nacht zum 15.2.2012 gegen die Rodung des Parks protestierten, endeten mit einer längst fälligen Einstellung – zu Lasten der Staatskasse. Und das nach 25 Verurteilungen, die mit haarsträubenden Argumenten begründet werden mussten. Das es überhaupt zu diesen Verfahren gekommen ist, liegt zu einem großen Teil an der lückenlosen Arbeit der Reporter von cams21.

In der Nacht vor der Vernichtung des Mittleren Schlossgartens versammelten sich mehrere Tausend Menschen an diesem Ort. Sie blieben bis in die frühen Morgenstunden. Etliche mussten von der Polizei abgeführt werden, eine sehr große Zahl wurde einfach aus den Absperrungen herausgedrängt. Wenige hielten es sogar in den Baumwipfeln aus und mussten einzeln von Spezialteams geborgen werden. Das alles wurde von sieben Reportern gefilmt, von unterschiedlichen Standorten, mit unterschiedlicher Technik, zu unterschiedlichen Zeiten. Gerade aus dieser Vielzahl der Aufnahmen und daraus entstehenden Überschneidungen hat sich eine hohe Beweiskraft ergeben, die sich bei der Aufarbeitung als besonders wertvoll erwiesen hat (gilt übrigens auch für den Südflügeleinsatz). Was bei dem einen sichtbar war, konnte man auf einem anderen Video besser verstehen, und mit einem weiteren die Zeiten synchronisieren.

timelineDas Amt für öffentliche Ordnung hat zusammen mit der Staatsschutzabteilung der Polizei über 80 Bußgeldbescheide ausgestellt. Der Vorwurf lautete, sich als Fußgänger nicht rechtzeitig aus einer aufgelösten Versammlung entfernt und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Mit 100,- € wurde diese Tat jeweils bewertet. Zusätzlich wurden Gebührenbescheide über 80,- € an diejenigen ausgestellt, die aus dem Park getragen werden mussten. (Die Strafverfahren gegen die Kletterer und Angeketteten lasse ich hier bewusst aus, sie sind aber unvergessen).

Der Ritt auf den Paragraphen nimmt seinen Lauf …

Gegen die Bußgeldbescheide und auch die Gebühren wurden zahlreiche Widersprüche eingelegt. Von den Betroffenen kamen einige häufig zu Veranstaltungen, um sich zu beratschlagen, wie man einzeln oder gemeinsam gegen die Kriminalisierung eines für berechtigt empfundenen Handelns angehen kann. Ob es überhaupt Möglichkeiten gibt, ob es Sinn macht, ob es besser wäre, einfach zu bezahlen. Auch die Initiative der Selbstanzeiger soll hier nicht vergessen werden, also die aus dem Schlossgarten gedrängten, die sich selbst bezichtigten, in der Verbotszone gewesen zu sein (alle Verfahren dazu wurden eingestellt).

Dass es sich lohnt, der Polizei und der Justiz genau auf die Finger zuschauen, zeigt der Rückblick auf die Gerichtsverfahren vor dem Stuttgarter Amtsgericht. 30 Betroffene haben ihren Widerspruch nicht zurückgezogen, 26 Verhandlungen mussten, zum Teil mehrtägig, vor Gericht ausgetragen werden. Das ist eine ganz beachtliche Anzahl. Der Ritt auf den Paragraphen ist nicht jedermanns Sache. Vielen war es wichtig und näherstehend, das eigene Handeln öffentlich zu erklären und die Anklage in Richtung der Politik und Bahn zu drehen.

Diesen Mut und das Gefühl, richtig gehandelt zu haben, gepaart mit der Aussprache ebenfalls Betroffener, war allein schon sehr bestärkend. Die Dokumente von cams21 zeigten aber auch, dass die Polizei und die Ordnungsbehörde nicht rechtmäßig gehandelt haben. Wer seinen Widerspruch nicht zurückzog, konnte Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Was sich da auftat, ist mit Chaos noch verharmlosend beschrieben. Dünn war das Material zusätzlich, denn Aufzeichnungen über die Tat selbst, hatte die Polizei nicht. Lediglich von den Getragenen gab es Videos von der Personalienfeststellung, häufig nur einen fotografierten Ausweis, und das alles Stunden nach der angegebenen „Tatzeit“ 4:50 Uhr.

Der Justitia wird schwindelig …

Im Vorfeld der Parkrodung erließ die Stadt eine Allgemeinverfügung mit dem Inhalt eines Aufenthalts- und Betretungsverbotes. Die Anfechtung endete mit einer Auflage des Verwaltungsgerichts, dass die Stadt Stuttgart selbst dieses Verbot bekanntgeben müsse, und nicht, wie zunächst vorgesehen, die Polizei. Die Videos von cams21 ließen jedoch keinen Zweifel daran, dass die Stadt am Geschehen im Park überhaupt nicht beteiligt war. Die Allgemeinverfügung wurde um 3:05 Uhr durch die Polizei per Lautsprecher in Kraft gesetzt.

Diesem eindeutigen Verstoß begegnete das Gericht, mit einer nachträglich hinzugezogenen schriftlichen Weisung der Stadt an die Polizei vom 13.2., dass sie die Bekanntgabe durchführen soll und der Einsatzbeginn auf 3:00 Uhr festgelegt sei. Das reichte zunächst für weitere Verurteilungen. Und wieder halfen die Videos, denn die Polizei hat den Einsatz weit vor 3:00 Uhr begonnen, also doch in Eigenmacht gehandelt, und um 2:30 Uhr die Versammlung für aufgelöst erklärt.

akte_auflösungJuristisch gab es jedoch keinen Rechtsgrund für die Auflösung. Die Menschen waren nicht gewalttätig, es bestand auch nie der Eindruck, dass Gewalt ausbrechen könne, auch nicht bei den zahlreich geladenen Polizeizeugen. Da die Allgemeinverfügung jedoch erst um 3:05 Uhr in Kraft trat, konnte die Auflösung nicht, wie der nachweisbar durchgesagte Text behauptet, sich auf die Allgemeinverfügung der Stadt stützen. Fraglich wurde nun, was eigentlich zur Tatzeit 4:50 Uhr den Zugriff der Polizei auf die Versammlung legitimierte.

In den Ermittlungsakten finden sich auch, scheinbar authentische, Wortprotokolle der Polizeidurchsagen. Danach wäre die Versammlung um 3:11 Uhr aufgelöst worden, also nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung. Und wäre es so gewesen, dann wäre uns nur der Verweis auf die fraglichen Umstände der Auflagen des Verwaltungsgerichts geblieben. Unsere/Eure Videos konnten jedoch beweisen, dass die Wortprotokolle falsch sind, wie dieser Ausschnitt zu fraglichen Zeit belegt. Es hat nach 3:05 Uhr nie eine Auflösungsverfügung gegeben.

bild_aufloesungDamit waren das Gericht und die Polizei gezwungen, sämtliche Aufzeichnungen der Polizei im Gerichtssaal abzuspielen. Auch dieses polizeiliche Material bestätigte eindeutig unsere Aussagen. Trotzdem wurde weiter verurteilt, weil sich die Richterinnen nun darauf beriefen, dass den Polizeiabsperrungen ja die Wirkung einer Auflösung zuzuschreiben sei. Und da um 4:50 Uhr diese Gitter alle standen, und der Aufenthalt dahinter verboten sei, bliebe eben nur die Verurteilung. Damit verstieß man aber klar gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, nach denen Absperrungen und Einkesselungen keine explizit erforderliche Auflösung ersetzen können.

Der letzte Versuch war dann, die Auflösung um 2:30 Uhr auf eine neu aufgetauchte Allgemeinverfügung der Stadt zu stützen.

akte_ort

Sie datiert vom 15.2. und hätte schon deshalb erst am Folgetag gelten können. Die Behauptung, es handele sich um genau diese Verfügung, deren Text vorgetragen wurde, konnte ebenfalls beweisbar mit cams21 zurückgewiesen werden.

bild_ortDer schriftliche Text (s. Auszug) weist einen neuen Versammlungsort zwischen Planetarium und Biergarten zu (was auch noch angesichts der realen Verhältnisse völliger Schwachsinn gewesen wäre). Der Durchsagetext war ein anderer, und auch der dazu vernommene Polizeizeuge, der die Leuchtschriften am Fahrzeug bediente, kannte diese neue Textvorlage nicht. Ihm jedenfalls hatte nur der bis dahin bekannte Text vorgelegen, wie er sich auch in der Ermittlungsakte befand.

text_durchsageDieser Text entspricht in der Ansprache und den Örtlichkeiten dem Text, der am 13.2 in der Weisung der Stadt für die Allgemeinverfügung vorgesehen war. Er hat nichts mit dem nachgereichten Dokument zu tun. Wozu es überhaupt verfasst wurde, ist unklar. Der Leiter des AföO sagte vor Gericht aus, er habe es in der Nacht um ca. 2:45 Uhr verfasst, jedenfalls deutlich nach 2:30 Uhr. Der nebenstehende Text wurde jedoch erstmals um 2:30 Uhr verlesen.

Angesichts der Beweislage wären Freisprüche geboten

Das Verfahren gegen den letzten Betroffenen erforderte ebenfalls aufgrund dieser Widersprüchlichkeiten einen weiteren Termin. Nach drei Monaten Ermittlungspause hat die Richterin das Verfahren nicht wieder aufgenommen und eingestellt.

„Unter Berücksichtigung der sich bislang aus der Akte ergebenden Gesichtspunkte erscheint eine Ahndung der Tat nicht geboten.“

beschlussZu dieser Auffassung hätte das Gericht schon vor Eröffnung der Verfahren kommen müssen. Auch ein Amtsgericht ist verpflichtet, die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes gegen eine Versammlung zu prüfen und festzustellen, bevor es zu Verurteilungen kommt. Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts haben die Verurteilungen in Stuttgart nicht entsprochen.

Aus 10 abgelehnten Rechtsbeschwerden werden nun vier Einsprüche beim Bundesverfassungsgericht. Und 33 Betroffene werden über eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz anfechten. Die Urteile sind aufzuheben und die Betroffenen freizusprechen – das ist geboten angesichts der Beweislage.

Dieser lange und aufwändige Rechtsweg wäre kaum von einer Einzelperson zu bewältigen gewesen. Denn nur die Vielzahl der Verfahren konnte letztlich die notwendige Aufklärung gegen die Falschbehauptungen bringen. Die Motivation dafür konnte durch das Beweismaterial von cams21 immer wieder aufs Neue gestärkt werden. Was im Moment der Aufnahme vielleicht nebensächlich erschien, und der offiziellen Berichterstattung zu mühsam war, zu wenig Thrill bot, wurde durch Eure mühsame Arbeit zum wirkungsvollen Rechtsschutz und zur Wahrung unserer Grundrechte.

7 Kommentare

  1. Wieso muss das eigentlich der Steuerzahler bezahlenß Die Amtshaftung ist doch erloschen und daher sind Richter, Polizeipräsident usw. persönlich haftbar und müssten doch die ganzen unnötig entstandenen Kosten aus der eigenen Tasche begleichen….unfassbar wie der Steuerzahler immer wieder von seinen Staatsdienern betrogen wird…wird Zeit da mal was zu unternehmen.
    Denn alle Macht geht vom Volke aus (GG).
    Und neulich hat mir ein Artikel echt die Augen geöffnet..Thema Obrigkeitshörigkeit…das ich nicht lache…die Politiker und Staatsdiener sind nicht unsere Herren!
    Wir alle zusammen sind der Staat und die Staatsdiener daher unsere Diener und nicht unsere Herren. Wir sollten daher doch mal nachdenken und überlegen ob wir solchen Mißbrauchern von Steuergeldern nicht mal eine fristlose Kündigung überreichen sollten, sind ja unsere Diener und wenn Sie nicht gut dienen, muss man Sie halt rauswerfen……dann können die ja mal selbst am eigenen Leib erfahren wie toll unser Sozialsystem gefallene Menschen auffängt und wieder aufrichtet….har har…
    Carmen K.

  2. Wieso muss das eigentlich der Steuerzahler bezahlenß Die Amtshaftung ist doch erloschen und daher sind Richter, Polizeipräsident usw. persönlich haftbar und müssten doch die ganzen unnötig entstandenen Kosten aus der eigenen Tasche begleichen….unfassbar wie der Steuerzahler immer wieder von seinen Staatsdienern betrogen wird…wird Zeit da mal was zu unternehmen.
    Denn alle Macht geht vom Volke aus (GG).
    Und neulich hat mir ein Artikel echt die Augen geöffnet..Thema Obrigkeitshörigkeit…das ich nicht lache…die Politiker und Staatsdiener sind nicht unsere Herren!
    Wir alle zusammen sind der Staat und die Staatsdiener daher unsere Diener und nicht unsere Herren. Wir sollten daher doch mal nachdenken und überlegen ob wir solchen Mißbrauchern von Steuergeldern nicht mal eine fristlose Kündigung überreichen sollten, sind ja unsere Diener und wenn Sie nicht gut dienen, muss man Sie halt rauswerfen……dann können die ja mal selbst am eigenen Leib erfahren wie toll unser Sozialsystem gefallen menschen auffängt und wieder aufrichtet….
    Carmen K.

  3. Somit ist klar , das die Justiz in S korrupt ist, weil sie im Sinne und mit der kriminellen Vereinigung Bahn und Regierung handelt. Hier fühlt man sich in das Jahr 1936 zurück versetzt. Hier werden Recht und Gesetz gebeugt und gebrochen, Steuergelder veruntreut sowie Subventionsbetrug begangen. Wenn das vorbildlich sein soll , dann brauchen sich gewisse Gruppen nicht mehr zu wundern. In Deutschland scheint Verbrechen sich zu lohnen und der Ehrliche ist der Dumme.

  4. Es ist belustigend zu lesen, wie sich da ein Amtsleiter an die magischen 3:00Uhr heranzurobben versuchte. Bei wiederholtem Lesen fiel mir der Hinweis auf, daß die Polizeibeamten mit Kundenkontakt bei dieser Kampagne vermieden haben Räuberpistolen zu erfinden. Keiner verfiel diesmal der Versuchung bei einem Vorgesetzten eine bessere Beurteilung zu iniziieren. Charakterstärke oder das Wissen wieder mal Zeuge zu sein ? Hinter den Kulissen scheint es aber noch genügend enthemmte, voreingenommene und kreative Charakterdefizite bei offensichtlich etwas höheren Dienstgraden zu existieren. Falsche Protokolle von juristisch geschulten, auf eine Verfassung vereidigte und vom Staat besoldete scheinen bei 26 Verhandlungen bis zum totlaufen der Märchen vom Amt nicht einmal ein Kavaliersdelikt zu sein. Unter Anwesenheit von Staatsanwälten, Richtern und Staatsschützern. Daß die Richter vor jedem derer Worte sich auf den Bauch werfen ist einfach läppisch. Lebt der sozialdemokratische Justizminister noch. Ist im die Tätigkeit einer solchen Gruppe egal? Dieser Fisch stinkt von ganz oben. Also wer Häußler bestellt bekommt halt Häußler. Da alle Staatsanwälte so toll und integer sind , ist eine andere Geschäftsverteilung auf gar keinen Fall eine Degradierung. Das wären Chancen für Alle drin.
    Größten Respekt und Dank für alle Betroffenen und Unterstützer. Mit eurem Standing/Sitting hätte ich meine Kafka-bücher zu Ende gelesen – und die waren nicht mal live. Vielleicht deucht wenigstens jetzt wieder ein paar Protagonisten der Rückbau-ist-Zukunft-Fraktion wie die Leute aus dem Park gestrickt sind.

    • Ja, das mit dem Amtsleiter war schon lustig, der hat gar nicht kapiert, dass er damit gerade ein Eigentor fabrizierte. Ebenso der stellvertretende Polizeipräsident, der im Brustton der Überzeugung zunächst sagte, selbstverständlich habe die Polizei den Einsatz von Beginn an geplant und entsprechend durchgeführt, incl. der Durchsagen etc. Da musste Frau Richterin schon energisch nachbohren, ob nicht doch, und wenigstens ein Stückchen die Hoheit bei der Stadt lag, weil sie andererseits dann ggf freisprechen müsse … räusper, räusper …

      Kafka lesen – oder die zeitgenössische Adaption in Stuttgarter Gerichten – beides ist sehr erhellend.

  5. Zu dem abgebildeten timeline.jpg:
    Ich habe mich bewusst entschieden, es so klein zu lassen. Es dokumentiert in unterschiedlichen Farben die Sequenzen der Filmenden, die Uhrzeiten bzw Laufzeiten des einzelnen Videos und die Texte der erfassten Durchsagen, sowie deren Zuordnung zu den Ermittlungsakten.
    Das Original ist A3 breit, mehrere Seiten lang, und dann gerade leserlich und im Gerichtssaal handhabbar.
    Im unteren Drittel des Ausschnitts sieht man sehr schön, wie sich verschiedene Videos überlappen. Solche Stellen sind wichtig für die zeitliche Synchronisation.
    Mehr sollte damit gar nicht dargestellt werden. Es gibt auch noch weitere Videos, die das Geschehen von außerhalb des Schlossgartens erfasst haben, die aber hier keine so große Rolle spielten.
    Da es schon mehrfach zu getürkten Videos der Polizei gekommen ist (z.B. 30.9.), möchten wir hier nicht unsere Blickwinkel quasi als Register veröffentlichen. Sollen die mal schön selber suchen ;-), öffentlich verfügbar ist ja eh alles im Netz.

  6. […] Die Verfahren gegen die Versammlungsteilnehmer, die im Mittleren Schlossgarten in der Nacht zum 15.2.2012 gegen die Rodung des Parks protestierten, endeten mit einer längst fälligen Einstellung – zu Lasten der Staatskasse. Und das nach 25 Verurteilungen, die mit haarsträubenden Argumenten begründet werden mussten. Das es überhaupt zu diesen Verfahren gekommen ist, liegt zu einem großen Teil an der lückenlosen Arbeit der Reporter von cams21. – Weiterlesen – […]

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