Kommentar: Wer trägt wen zum Jagen?

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Stuttgart 15.11.12,

Kommentar von Jochen Schwarz

Anpfiff oder Abgeblasen – Wer trägt wen zum Jagen?
Der BUND Landesverband fordert über eine Pressemitteilung vom 15.11.2012, dass keine Naturzerstörungen im Rosensteinpark durchgeführt werden dürfen.

Das heißt ganz klar, wenn man die Vergangenheit des Mittleren Schlossgartens betrachtet, die Zerstörung steht unmittelbar bevor. Und vermutlich, so lässt es der Text erahnen, ist der nächste Frevel bestenfalls durch Appelle aufzuhalten – also gar nicht. Jedenfalls ist nicht erkennbar, was der BUND angesichts der Sachlage nun veranlassen wird.

Das Erheben von gut begründeten Forderungen können die zahlreichen und sehr fachkundigen Gegner des Wahnsinns nämlich selbst sehr gut. Im Unterschied zum BUND oder anderen Institutionen steht ihnen jedoch keinerlei Klagerecht zur Verfügung. Die Pressemitteilung hebt dabei vor allem auf den Artenschutz ab. Hier besonders auf eine veränderte Situation des Vorkommens bedrohter Tierarten. Die Gutachtenlage sei veraltet und ungenügend. Dies habe sich durch aktuelle Gutachten herausgestellt. Diese Sachlage ist nun wirklich nicht neu. Bereits mit der illegalen Fällung der Platane am Biergarten am 1.10.2010 wurde deutlich, dass mit der vorliegenden Begutachtung zum Juchtenkäfer etwas nicht stimmen kann. Das wurde durch die erneute Fällung einer besiedelten Platane am 17.2.2012 überdeutlich.

Und dass es möglicherweise einen Zusammenhang gibt, der sich durch den Gutachter und seine angewandte Methode erklärt, dass es eine Fortsetzung des Dramas im Rosensteinpark geben kann, weil der Gutachter und die Methoden die gleichen sind, liegt auf der Hand.

Diese Erkenntnisse und Rückschlüsse kann man z.B. in zahlreichen Veröffentlichungen des Arbeitskreises Baumpaten nachlesen. Und so wurden auch die Vermutungen über weitere, bisher nicht erkannte, Vorkommen im Mittleren Schlossgarten durch neu hinzugezogene Gutachter bestätigt.

Auch die rechtliche Lage ist seit Dezember 2011 in einem wesentlichen Punkt vom VGH geklärt worden. Der BUND hatte sein Mitwirkungsrecht an der fünften Planänderung eingeklagt. Die vernichtete Population des Juchtenkäfers am 1.10.2012 hat in diesem Gerichtsverfahren zu einer bemerkenswerten Feststellung geführt:
Die Durchführung des Verfahrens zur 5. Planänderung hatte deshalb zwangsläufig zur Folge, dass die zwischenzeitlich gewonnenen neueren Erkenntnisse zum Juchtenkäfervorkommen im mittleren Schlossgarten erstmals planungsrechtlich bewältigt werden müssen, soweit dies gerade für die Zentralisierung der Wasseraufbereitungsanlage von Bedeutung war. Auf genau diesen Punkt bezieht sich nun, man muss sagen endlich, der BUND – und lässt jede Absicht zur Durchsetzung vermissen.

Hände weg vom Rosensteinpark!

Schön, dass es der BUND auch so sieht. Wir machen das, was uns möglich ist, und gehen dafür auf die Straßen und Plätze, wo uns die Aufmerksamkeit für diese Forderung sicher ist. Jeder arbeitet mit seinen Methoden für dieses Ziel. Der BUND hätte mehr und andere Möglichkeiten als die Bürger, zum Beispiel durch Klagen auf der Basis eigener Gutachten oder gegen untätige Behörden oder auf Reparatur der eingetretenen Umweltschäden. Auch damit kann man einer Forderung zum Durchbruch verhelfen.
Hände weg vom Rosensteinpark – es reicht!

Links

http://schaeferweltweit.wordpress.com/2012/11/15/wer-tragt-wen-zum-jagen/

https://cams21.de/bund-fordert-aktuelle-gutachten-fur-den-rosensteinpark/

( Ein Kommenar von Jochen Schwarz / Bilder Alexander Schäfer )

1 Kommentar

  1. danke jochen –es darf also nicht ein Gutachten oder die Schlacht der Gutachten anstehen -die Devise muss heissen Hände weg vom Rosensteinpark für diesen Murks kein Baum mehr

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