Stadt Stuttgart setzt Stück für Stück Versammlungs- und Demonstrationsrecht außer Kraft

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Archivbild Blockade Südflügel

Update 20.01.13

Ein Mitglied der SeniorInnnen erhält vorsorglichen Platzverweis für 3 Monate! Dazu bitte hier den Artikel auf „Der Ältestenrat“ lesen.

Hier das gescannte Schreiben an den S21 Gegner als PDF zum download

Ein Kommentar von @zwuckelmann

 

Seit vielen Monaten bereits wird das spontane, wenngleich gewohnte Frühstück am Bauzaun von unseren Ordnungshütern nicht mehr als politische Versammlung angesehen. Stattdessen wird behauptet, diese spontanen Demonstrationen wären “Verhinderungsblockaden”, dienten nicht der öffentlichen Äußerung von Meinungen, sondern dienten allein der Verhinderung der Bautätigkeit. Abgesehen davon, dass auch “Verhinderungsblockaden” grundsätzlich erst einmal dem Versammlungsrecht unterliegen, muss man sich fragen, ob unsere Ordnungshüter tatsächlich der Meinung sind, dass die Demonstranten die Transparente am Bautor einzig dort festknoten, um zu verhindern, dass dieses Tor geöffnet wird, oder ob diese Transparente nicht anderen Zwecken, vielleicht sogar der öffentlichen Äußerung von Meinungen und politischem Protest dienen.

Immerhin machen sich die Aktivisten die Mühe und schreiben in großen Buchstaben einprägsame Parolen darauf. Auch die Plakate und Schilder, die die Demonstranten dabei haben, dienen nicht, wie die Polizei vielleicht vermuten könnte, dazu, sich dahinter zu verstecken, um der Filmwut der Polizei und damit einer Identifizierung zu entgehen, sondern sind tatsächlich Meinungsäußerungen, die die vielen vorbeieilenden Passanten zur Kenntnis nehmen können sollen. Dabei ist das Thema viel zu ernst, um sich darüber lustig zu machen.

Mit der Volksabstimmung wurde offenbar auch über das Versammlungsrecht abgestimmt

Neben dem besonderen Schutz von Versammlungen vor Polizeiwillkür geht es hier vor allem auch um die grundsätzliche Frage, wann eine Demonstration eine Demonstration und eine Versammlung eine Versammlung ist. Beide Rechtsgüter sind besonders schützenswert und in einer Demokratie besonders wertvoll – gleichzeitig aber auch besonders bedroht, wie man an den aktuellen Entwicklungen erkennen kann. Von 2010 bis Ende 2011, genauer: bis zur Volksabstimmung wurden die Demonstrationen vor den Bautoren der Stuttgart21-Baustellen in aller Regel als Versammlungen angesehen. Diese müssen, bevor polizeiliche Maßnahmen stattfinden können, aufgelöst werden und den Versammlungsteilnehmern muss ein anderer Ort zugewiesen werden, wo sie ihre Versammlung fortsetzen können. Seit der Volksabstimmung wurde dieses elementare und flüchtige Gut des Versammlungsrechts in Stuttgart für bestimmte Demonstrationen massiv eingeschränkt bzw. ausgehebelt.

So wird den Demonstranten vor dem Bautor am Nordflügel / Technikgebäude seither abgesprochen, eine Versammlung zu sein. Ihre Demonstration vor der Einfahrt direkt am Bautor wird als Ordungswidrigkeit angesehen und willkürlich mit Geldbußen in unterschiedlicher Höhe geahndet. In Stuttgart wurde mit der Volksabstimmung offenbar nicht nur über das Ausstiegsgesetz des Landes abgestimmt, sondern auch über das Recht sich zu versammeln und zu demonstrieren. Die Polizei bewegt sich hier in Komplizenschaft mit der Staatsanwaltschaft und der städtischen Versammlungsstelle rechtlich auf sehr brüchigem Eis, kann sich aber erst einmal in der sicheren Position wähnen, dass eine abschließende Klärung dieser Rechtsfrage viele Monate, wahrscheinlich gar Jahre dauern wird. Bis dahin ist ihrer konzertierten Willkür Tür und Tor geöffent.

Eine neue Stufe der Kriminalisierung: das Aufenthaltsverbot

Dies ist nichts Neues und oft genug habe ich darüber geschrieben. Gestern nun hat die sehr eigene Rechtsauslegung von Polizei, Stadt und Staatsanwaltschaft eine neue Stufe erreicht. Zwei Demonstranten erhielten per Einschreiben Post von der Stadt, in der ihnen ein drei-monatiges Aufenthaltsverbot für den Bereich des Bautors an der Baustelle des Technikgebäudes ausgesprochen wurde. Dieses Verbot sei sofort zu vollziehen. Ein Aufenthaltsverbot, zumal mit Sofortvollzug, wird normalerweise ausgesprochen, wenn eine augenfällige Gefahr besteht, dass eine Straftat begangen wird.

Rückfällige Straftäter beispielsweise erhalten Aufenthaltsverbote für bestimmte Orte, um den Kontakt zu anderen Personen zu verhindern und das Risiko eines Rückfalls zu minimieren. Nun wird diesen beiden Demonstranten mit der Begründung, dass sie schon so oft dort demonstriert hätten und polizeiauffällig geworden seien, das Recht abgesprochen, dort weiterhin zu demonstrieren oder sich zu versammeln. Jede Zuwiderhandlung hat eine saftige Geldbuße zur Folge, bei widerholtem Verstoß gegen dieses Verbot kann man auch in Gewahrsam genommen werden.

Die bürgerlichen Grundrechte sind in Stuttgart bedroht

Anstatt sich mit dem Anliegen der Demonstranten ernsthaft auseinander zu setzen, wird ihre Kriminalisierung weiter voran getrieben. Man bekämpft das Symptom, nicht die Ursache. Offiziell wird nicht in in Frage gestellt, ob der Weiterbau von Stuttgart21 bei der aktuell nicht gesicherten Finanzierung überhaupt rechtmäßig ist oder ob die Verlegung der Rohre vor dem Hintergrund der noch immer nicht ergangenen Planfeststellung zur siebten Planänderung rechtens ist. Dass diese Vorgänge und nahezu wöchentlich neuen Entwicklungen engagierte Bürger regelmäßig und langanhaltend auf die Straße treiben, sollte nicht verwundern. Ihre Empörung und ihr Engagement müssen vor diesem Hintergrund, vor diesen Fragwürdigkeiten gesehen werden, die jeden vernünftigen Bürger inzwischen den Kopf schütteln lässt. Stattdessen wird ein nur in Teilen vorliegendes Baurecht, das auf komplett veralteten oder geschönten Zahlen, Fakten und Berechnungen beruht und in weiten Teilen wegen Änderungsanträgen oder explodierter Kosten nicht mehr gültig bzw. umsetzbar ist, mit allen Mitteln durchgesetzt.

Selbst bürgerliche Grundrechte werden hierfür geopfert. Man muss sich inzwischen ernsthaft fragen, ob die Maßnahmen, die die Stadt in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei ergreift, um lästige Demonstranten mundtot zu machen und von der Straße zu fegen, in irgendeiner Weise noch als angemessen und rechtlich korrekt anzusehen sind. Jeder Stuttgarter sollte sich ernsthaft Sorgen um seine Grundrechte in dieser Stadt machen.

Wir machen weiter und wir kommen wieder. Einschüchtern lassen wir uns nicht!

Oben bleiben!

6 Kommentare

  1. ist ja nicht das erste mal, daß die grünen als rigorose beschneider von bürgerrechten in erscheinung treten. verwunderlicher ist da eher, daß immer noch gutgläubige menschen auf diese bande hereinfallen.

  2. ist ja nicht das erste mal, daß die grünen als rigorose beschneider von bürgerrechten in erscheinung treten. verwunderlicher ist da eher, daß immer noch gutgläubige menschen auf diese bande hereinfallen.

  3. Ich finde dieses Engagement ganz erstaunlich und sehr mutig. Aus diesem Grunde wundere ich mich auch nicht, dass mir die Ausstellung im Haus der Geschichte in den Sinn kommt: „Anständig gehandelt“. „Überhöhung“ höre ich jetzt die Kritiker. Mir tönt allerdings dabei die Meinung meines Vaters (80 Jahre alt) in den Ohren: „Der Widerstand hat doch nichts bewirkt“. Auch Leute wie die Demonstranten vor dem Bautor widerlegen ihn. Und dafür bin ich ihnen dankbar.

  4. Ich finde dieses Engagement ganz erstaunlich und sehr mutig. Aus diesem Grunde wundere ich mich auch nicht, dass mir die Ausstellung im Haus der Geschichte in den Sinn kommt: „Anständig gehandelt“. „Überhöhung“ höre ich jetzt die Kritiker. Mir tönt allerdings dabei die Meinung meines Vaters (80 Jahre alt) in den Ohren: „Der Widerstand hat doch nichts bewirkt“. Auch Leute wie die Demonstranten vor dem Bautor widerlegen ihn. Und dafür bin ich ihnen dankbar.

  5. Immer wieder beruft man sich auf den Volksentscheid, der ein Betrug am Wähler war. Der Wähler wurde getäuscht bei den Bau- und Ausstiegskosten, somit ist der VE ungültig, zumindest in den Augen der Wähler, die das klar erkannt haben. Die Kosten sind mittlerweile explodiert, nicht wegen Sonderwünsche, nicht wegen der Demonstrationen, sondern wegen Fehlplanungen, fehlenden Planfeststellungen und Sicherheitsmängeln. Risiken wegen der besonderen Bodenbeschaffenheit (Gipskeuper) sind hierbei noch immer nicht berücksichtigt. Dieses Projekt basiert auf Täuschen und Tarnen und ist in den Augen vieler Bürger ein illegales Projekt, das nicht nur den Geldbeutel belastet, sondern die Stadt verschandelt und den Schienenverkehr lahmlegt. Es ist ein gutes Recht dieser Bürger, sich gegen dieses Projekt zu wenden und es ist auch ihr Recht, diesen Bau aufzuhalten, bis eine vernünftige Planung eines gut funktionierenden Bahnhofs vorliegt. S21 jedenfalls kann das nicht sein.

  6. Immer wieder beruft man sich auf den Volksentscheid, der ein Betrug am Wähler war. Der Wähler wurde getäuscht bei den Bau- und Ausstiegskosten, somit ist der VE ungültig, zumindest in den Augen der Wähler, die das klar erkannt haben. Die Kosten sind mittlerweile explodiert, nicht wegen Sonderwünsche, nicht wegen der Demonstrationen, sondern wegen Fehlplanungen, fehlenden Planfeststellungen und Sicherheitsmängeln. Risiken wegen der besonderen Bodenbeschaffenheit (Gipskeuper) sind hierbei noch immer nicht berücksichtigt. Dieses Projekt basiert auf Täuschen und Tarnen und ist in den Augen vieler Bürger ein illegales Projekt, das nicht nur den Geldbeutel belastet, sondern die Stadt verschandelt und den Schienenverkehr lahmlegt. Es ist ein gutes Recht dieser Bürger, sich gegen dieses Projekt zu wenden und es ist auch ihr Recht, diesen Bau aufzuhalten, bis eine vernünftige Planung eines gut funktionierenden Bahnhofs vorliegt. S21 jedenfalls kann das nicht sein.

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