Stuttgart 21 – Personenstrom spült Wahrheit zutage

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Update am 07.06.12

Von Christoph Strecker [27.05.2012]

1. Gedränge im Tiefbahnhof ?

 Die Einschätzung der Bahn beruht auf einer soliden Basis. Es gibt wissenschaftliche Methoden, um Verkehrsflüsse abzubilden, zu quantifizieren und das Ergebnis zu bewerten. Sie sind dargestellt im Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. Dabei wird mit Qualitätsstufen gearbeitet. Sie reichen von der Stufe A für ungehinderten Verkehr ohne Beeinträchtigungen – so wie er im Stuttgarter Kopfbahnhof stattfindet – bis hin zur Stufe F bei Überlastung des Verkehrsweges.

Eine solche „Personenstromanalyse“ hat die Deutsche Bahn von der Durth Roos Consulting GmbH in Darmstadt im Jahre 1998 durchführen und im September 2009 aktualisieren lassen. Die Ergebnisse liegen teilweise im Bereich der Qualitätsstufe C („eingeschränkte freie Bewegungswahl“) und überwiegend im Bereich der Qualitätsstufe D („deutlich eingeschränkte Bewegungswahl“).

2. Was besagt die Personenstromanalyse?

Für die DB AG steht wohl fest, dass sie dermaßen freie Bewegungsmöglichkeiten wie im Kopfbahnhof künftig nicht mehr wird bieten können. Im Hinblick auf den „Bewegungskomfort für die Bahnreisenden“ strebt sie an, eine Verkehrsqualität der Stufe C einzuhalten; an Engstellen ist für sie auch eine Verkehrsqualität der Stufe D akzeptabel.

Die DB AG geht nicht davon aus, dass diese Beeinträchtigungen für das allgemeine Verkehrsgeschehen im Bahnhof charakteristisch sein werden; sie sollen vielmehr auf die Spitzenzeiten des Fußgängerverkehrsaufkommens im Hauptbahnhof Stuttgart beschränkt bleiben.

Nun ist viel darum gestritten worden, welche Leistung der neue Bahnhof denn erbringen könne. Das Projekt Stuttgart 21 wird damit gerechtfertigt, dass sie jedenfalls höher sei als die des bestehenden Kopfbahnhofs, der unstreitig 50 Züge pro Stunde bewältigen kann. Im Stresstest hat die DB AG behauptet, der neue Bahnhof komme auf 49 Züge pro Stunde.

Aller Streit um die Leistungsfähigkeit der acht Gleise des Tiefbahnhofs kann künftig unterbleiben. Darauf kommt es nicht mehr an, wenn wir wissen, dass die DB AG ohnehin überhaupt nicht gewillt ist, sie auszuschöpfen.

Der Personenstromanalyse liegt nämlich gar nicht das Passagieraufkommen aus 49 Zügen zu Grunde, sondern ein fiktives Betriebsprogramm, das von der DB Projekt bereits im Jahre 1997 definiert wurde. Die Addition der darin pro Gleispaar vorgesehenen Züge (5,5 + 9 + 8 + 6,5) ergibt die Summe von 29 Zügen, und zwar in der Spitzenstunde. In dem Gutachten heißt es denn auch, es sei davon auszugehen „dass sich die prognostizierten Daten im Fernverkehr tendenziell reduzieren werden.“

3. Stuttgart 21 als Rückbau auf 29 Züge

Damit erweist sich das Projekt als das Gegenteil einer Verbesserung der Verkehrsverbindungen, nämlich als Rückbau. Wenn statt der behaupteten 49 nur 29 Züge pro Stunde den Bahnhof passieren können, wird sich dessen Leistungsfähigkeit um wenigstens 40 % verringern. Selbst gegenüber dem derzeitigen Verkehr mit 36 Zügen pro Stunde ist ein Rückgang um ein Viertel vorgesehen.

Dieser Folgerung kann auch nicht entgegen gehalten werden, es stehe der Bahn ja frei, mehr als die 29 Züge der Modellrechnung fahren zu lassen; denn dann würde sich die eingangs geschilderte Besorgnis bestätigen, dass die (in diesem Falle um zwei Drittel größeren) Verkehrsflüsse im Bahnhof nicht genügend Platz finden.

4. Zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Folgerungen

Das gesamte Projekt mit all seinen Begleiterscheinungen und Kosten wird damit begründet, es sei erforderlich, um die zunehmende Menge an Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Darauf beruhen der Planfeststellungsbeschluss PFA 1.1 und das ihn bestätigende Urteil des VGH Mannheim. Die Verbesserung des Verkehrsangebots ist Grundlage des Finanzierungsvertrages zwischen DB Netz AG, dem Land Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart GmbH. Sie ist Voraussetzung für die Zuschüsse des Bundes und den von der Europäischen Kommission an die Bundesregierung gewährten Zuschuss; sie war Gegenstand des Stresstests und Grundlage der Volksabstimmung.

Welche zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Folgen ergeben sich, wenn die angeblichen Grundlagen des Projekts überhaupt nicht stimmen? Was wird aus dem „Baurecht“ der Bahn?

Enteignungen für die Durchführung von Baumaßnahmen können wohl nicht mit dem Allgemeinwohl begründet werden, wenn es nicht um eine Verbesserung des Verkehrs, sondern um einen Rückbau geht.

Die Partner der DG AG können den Finanzierungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. In der Volksabstimmung ging es um die Frage, ob die Landesregierung Kündigungsgründe geltend machen solle. Kann sich durch den Ausgang wirklich eine Landesregierung zum Weitermachen verpflichtet fühlen, die dem Volk eine Verbesserung der verkehrlichen Rahmenbedingungen versprochen hat?

Im Jahre 2012 müsste das Land Baden-Württemberg wieder einen Beitrag von 50 Mio. Euro zahlen, fällig in zwei Raten am 30. April und 31. August.

Müsste. Nicht muss.

[Anlage: Personenstromanalyse (Endzustand) September 2009]

 


 

Email von Christoph Strecker zu der Personenstromanalyse

Christoph Strecker

„Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
 
die Mutmaßungen und Berechnungen, dass es sich bei S21 um einen Rückbau handle, sind bestätigt.          
 
Bei der Bahn, dem Eisenbahnbundesamt, dem Verkehrsministerium und vielleicht noch in einigen anderen Behörden haben sie eine Personenstromanalyse vom September 2009 über die Verkehrsabläufe im geplanten Bahnhof. Die Abreisenden müssen ja irgendwie ihre Züge erreichen und die Ankommenden aus dem Bahnhof herausgelangen. Diese Berechnung geht nicht von der Leistungsfähigkeit des bestehenden Bahnhofs (50 Züge und mehr pro Stunde) aus und auch nicht von den derzeitigen 36 Zügen, sondern nur noch von 29 Zügen pro Stunde
 
Würde das übrigens vielleicht auch erklären, weshalb die Deutsche Bahn bisher keinerlei seriöse Fahrplanentwürfe vorgelegt und es im Stresstest ganz der SMA überlassen hat, sich etwas auszudenken?  
 
Diese „Personenstromanalyse“ habe ich mir besorgt, beigefügt schicke ich sie Euch mitsamt einer ersten Bewertung.
 
Mit den besten Grüßen
 
Christoph Strecker

http://www.christoph-strecker.eu/

 


Update 07.06.12

PDF Aufforderung der Grünen im Gemeinderat an die Bahn dazu Stellung zu nehmen vom 05.06.12

Red/tilman36

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