Stuttgart 21: Informationen zum Stuttgarter Relais-Stellwerk

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Stuttgart 21.11.2012,

Stellwerk Stuttgart
Stellwerk Stuttgart

Experten hielten es vor Jahren schon für sicherheitsbedenklich

Das Stuttgarter Stellwerk ist von 1977, ein Relais-Stellwerk, und manche Experten hielten es vor Jahren schon für sicherheitsbedenklich. In Bahn Report 3/09 stand, daß für den Umbau des Gleisvorfelds ein Interims-ESTW gebraucht wird. (elektronisches Stellwerk)

„Das Resultat ist, dass für den Gleisfeldumbau erst das alte Stellwerk durch ein neues Elektronisches Stellwerk (ESTW) ersetzt werden muss, damit überhaupt erst die Spurplananpassung für die Baufeldfreimachung durchgeführt werden kann. Man verwirklicht damit also einen wichtigen Baustein einer Ertüchtigung des Kopfbahnhofs, um S 21 überhaupt bauen zu können. Die Indizien hierfür ergeben sich z. B. aus den Planfeststellungsunterlagen, wo beiläufig von einer Modernisierung der Stellwerksbedienplätze die Rede ist.“ (Bahn Report 3/09)

In den Planungsunterlagen gibt es Indizien, daß ein ESTW vor dem Gleisvorfeldumbau und für den Gleisvorfeldumbau vorgesehen war. Das wurde aber wohl vom EBA nicht zur Auflage gemacht. Es wurde nicht finanziert und auch nicht gebaut. Das Gleisvorfeld wurde also umgebaut, während das alte Stellwerk weiter in Betrieb war. Die Umbaumaßnahmen im Gleisvorfeld für S21 hatten Auswirkungen auf das Stellwerk und auf die Sicherheit des Bahnverkehrs.

http://www.bahn-report.de/docs/pics/2009/2009_3.jpg„Es werden nicht nur einfach Weichen ausgebaut, sondern auch in ihrer Reihenfolge versetzt, also eine Spurplanveränderung durchgeführt. In der jetzt vorhandenen  Relais-Stellwerkstechnik des Hauptbahnhofes müsste dies entsprechend abgebildet werden. Die neuen Fahrwege müssten durch neue Verbindungskabel und durch Umstecken der Kabelbrücken in das Stellwerk neu „einprogrammiert“ werden. Bei einem solch aufwändigen Umbau können an den anderen Kabelverbindungen  versteckte und schwer auffindbare Kabelbrüche entstehen. Sie können u. U. die Sicherheit des Stellwerks beeinträchtigen, mindestens aber eine Störung verursachen. Aufgrund des Alters der Kupferkabel wäre dies in aller Regel durch das EBA also kaum genehmigungsfähig.“ (Bahn Report 3/09)

Nicht vom EBA genehmigungsfähig

2009 wurde also festgestellt, daß ein Umbau des Gleisvorfelds mit dem alten Stellwerk wegen der alten Kupferkabel gar nicht vom EBA genehmigungsfähig wäre.
Vermutlich wurde dann beschlossen, daß das EBA erst den Endzustand genehmigt und die Bahn das Gleisvorfeld eigenverantwortlich umbaut.

„Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist darüber informiert, dass der aktuelle Bauzustand im Gleisvorfeld des Hbf Stuttgart bis zur endgültigen Inbetriebnahme des Gesamtprojektes als Provisorium vorgesehen ist. Freigegeben wird die Ausführungsplanung der Baumaßnahme einschließlich von Bauzuständen durch einen so genannten Bauvorlageberechtigten der Bahn (das ist ein Mitarbeiter oder Bevollmächtigter der Bahn). Dieser prüft die Planung und gibt sie eigenverantwortlich frei. Nach den dem EBA aktuell vorliegenden Erkenntnissen entsprach die Ausführungsplanung hinsichtlich der Trassierung den Vorgaben der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) und den maßgebenden anerkannten Regeln der Technik. Dass die Ausführung des Baus korrekt ist, kontrolliert die Bahn ebenfalls eigenverantwortlich durch einen so genannten Bauüberwacher Bahn. Das EBA erteilt die Inbetriebnahmegenehmigung nach Fertigstellung des Gesamtprojektes für den planfestgestellten Endzustand.“ (Mail des EBA an Projektgegner im Oktober 2012)

Bei den Umbaumaßnahmen für S21 wurde das alte Stellwerk vermutlich beschädigt.

„Als es 2010 eine ungewöhnliche Häufung von Problemen in der Leit- und Sicherungstechnik (LST) während des Umbaus gab – angefangen mit auf Halt zurückfallenden  Signalen bis hin zu kompletten Stelltafelausfällen – war dies bereits ein Indiz dafür, dass die Gleisfreimeldeanlagen im Drucktastenstellwerk durch den Umbau für S 21  beschädigt wurden.“ (Bahn Report 6/12)

Die Entgleisung einer S-Bahn (14.09.2010) auf einer eigentlich gesperrten Weiche hat mit dem Stellwerk zu tun. Da waren wohl Stellwerk und Bauzustand nicht synchron. Die Stellwerklogik muss eigentlich immer so sein, daß so etwas nicht möglich ist.

„Denn wie können solche Vorfälle geschehen, wenn sie eigentlich technisch gesehen nicht stattfinden dürfen, weil das Stellwerk dazu da ist, genau diesen Fall  abzusichern?“ (Bahn Report 6/12)

Vermutlich wollte die Bahn ursprünglich das alte Stellwerk weiter betreiben, bis die neue Leit- und Sicherungstechnik, die dann von Karlsruhe aus gesteuert wird, im Technikgebäude des Tiefbahnhofs fertiggestellt ist. Das alte Stellwerk sollte dann abgerissen werden. „Der Abriss des alten Stellwerks galt mit dem Neubau des Technikgebäudes als lange beschlossene Sache.“ (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-prueft-erhalt-des-alten-stellwerks.4617f90c-9822-4d0a-b8d6-2c6871054024.html ) In ebendiesem Artikel vom November 2012 steht nun aber: „Der Abriss des Stellwerks ist trotz des Neubaus keinesfalls beschlossene Sache.“

In der STZ vom 19.11.2012 ist zu lesen, daß im S21-Planfeststellungsbeschluß festgelegt ist, daß das alte Stellwerk durch ein elektronisches Stellwerk im neuen Technikgebäude ersetzt wird. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nahverkehr-in-stuttgart-s-bahn-system-geraet-aus-dem-takt.adef2cbe-deab-4adf-aee9-c9010948a2a8.html Die Bahn prüft nun eine sogenannte Planungsvariante, die vorsieht, daß das vorhandene Stellwerk weiter genützt wird. „Inzwischen hat die Bahn öffentlich Überlegungen eingeräumt, den S-Bahn-Betrieb weiterhin mit dem über 30 Jahre alten Relaisstellwerk am Hauptbahnhof zu steuern.“ http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nahverkehr-in-stuttgart-s-bahn-system-geraet-aus-dem-takt.adef2cbe-deab-4adf-aee9-c9010948a2a8.html „Die Weiternutzung des vorhandenen Stellwerks an Gleis 16 sei „Bestandteil einer möglichen Planungsvariante zur Unterbringung der erforderlichen Leit- und Sicherungstechnik für die S-Bahn“, teilt das Stuttgart-21-Kommunikationsbüro unserer Zeitung auf Anfrage mit. Änderungen am Bestand wolle man grundsätzlich nur dann vornehmen, „wenn dies aus betrieblichen bzw. aus technischen Gründen zur Herstellung des Endzustandes erforderlich ist“. Die alte Relais-Technik für die S-Bahn ist schon heute im Stellwerk. Das alte Gebäude zu erhalten könnte wirtschaftlicher und technisch einfacher sein als die Funktionen in den Neubau zu verlegen. Der Erhalt des Altbaus sei eine mögliche Lösung, bis Mai 2013 wolle man die Prüfung abgeschlossen haben, heißt es bei der Bahn.“ (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-prueft-erhalt-des-alten-stellwerks.4617f90c-9822-4d0a-b8d6-2c6871054024.html)

Das heißt doch, die neue Leit- und Sicherungstechnik für die S-Bahn sollte ursprünglich im Technikgebäude untergebracht werden. Wegen technischen Problemen und/ oder Planungsproblemen und weil es billiger käme, überlegt man, stattdessen das Gebäude des alten Stellwerks zu erhalten, die neue Leit- und Sicherheitstechnik für die S-Bahn, die man braucht, wenn der Tiefbahnhof fertig ist, dort einzubauen sowie die alte Relais-Stellwerkstechnik weiter zu nutzen. Ob dies überhaupt möglich, sinnvoll und genehmigungsfähig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Quelle Parkschützer  Forum

 

Links

cams21: Stuttgart 21: Ursachenforschung – Entgleisung im Gleisvorfeld

Zeitschrift: Bahn-Report

Bahn Report 3/09

Bahn Report 6/12

 

 

red/til/Parkschützerin