Blaue Rohre – schwarze Rohre – illegal?

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Auch die Verteilerstation wurde in der noch nicht genehmigten Dimensionierung errichtet. Die aus dem PFA 1.1 ankommenden Rohre DN200 sind ebenso wenig genehmigt, wie die links in den Rosensteinpark abzweigende Überschusswasserleitung DN250.

Baut die Fa. Hölscher illegal?

Seit Anfang des Jahres wird verstärkt am Rohrsystem der Anlagen zur Manipulation des Grundwassers gearbeitet. Im Planfeststellungsabschnitt 1.5 wurden im Rosensteinpark mehrere Kilometer verlegt und im Abstellbahnhof ein Gebäude mit Pumpen und Filter-/ und Sammelbehältern errichtet. Unsere Beobachtungen beziehen sich vor allem auf diesen Bereich.

Planänderungen entlang der Ehmannstraße und im Rosensteinpark.
Planänderungen entlang der Ehmannstraße und im Rosensteinpark.

Besondere Bedeutung hat dabei, dass es eine 5. Planänderung gibt, die bis Ende des letzten Jahres durch einen gerichtlichen Baustopp nicht umgesetzt werden durfte. Bereits am 13.5.2011 stellte die Bahn einen Genehmigungsantrag zur Verdoppelung der Pumpmengen des Grundwassers, wodurch massive Änderungen des Gesamtsystems erforderlich werden. Diese 7. Planänderung bezieht sich auf die PFAs 1.1, 1.5, und 1.6a. Das EBA entschied, dass für diese Änderungen ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchzuführen ist. Im Rahmen dieser Planfeststellung wurden über 10.000 Einwendungen eingereicht, über die noch lange nicht entschieden ist.

                        von mehr als 10.000 Einwendungen beim Regierungspräsidium am 23.10.2012
von mehr als 10.000 Einwendungen beim Regierungspräsidium am 23.10.2012

Die spannende Frage ist also, ob nun bereits im Vorgriff auf die Einwendungen und das Erörterungsverfahren vollendete Tatsachen geschaffen werden, also Schwarzbauwerke errichtet werden. Unsere Beobachtungen belegen diesen Verdacht an vielen Stellen eindeutig. Auch die Ingenieure22 haben sich mit diesem Thema beschäftigt und dabei ebenfalls den Bereich des PFA 1.1 untersucht. Auch dort sind gravierende Abweichungen vom Genehmigungsstand festzustellen.

Auf der Rohrbrücke wurde bereits die Verbundleitung DN200 angebracht. Die parkseitige Infiltrationsleitung entspricht ebenfalls der noch nicht genehmigten Planänderung.
Auf der Rohrbrücke wurde bereits die Verbundleitung DN200 angebracht. Die parkseitige Infiltrationsleitung entspricht ebenfalls der noch nicht genehmigten Planänderung.

Im Baustopp-Urteil zur 5. Planänderung entschied der VGH-Mannheim, dass das GWM eine Gesamtanlage ist, weshalb auch keinerlei Arbeiten, weder an der Technik, noch an Brunnen oder Rohren durchgeführt werden durften. Analog dazu ist nun zu fordern, dass die Firma Hölscher sämtliche Arbeiten am System des GWM einstellt, solange bis die Genehmigungen zur 7. Planänderung vorliegen. Darüber hinaus sind die illegalen Bauwerke zurückzubauen, denn zahlreiche Einwendungen richten sich gegen genau diese Anordnung von Brunnen oder genau diese Dimensionierung und Ausführung von Trassen.

                                Im Rosensteinpark sieht man deutlich die beiden gleich dicken Rohre DN150, die nicht der derzeitigen Genehmigung entsprechen. Im Vorgriff auf die Planänderung wurden auch bereits die Stützen für die Verbundleitung DN200 aufgestellt.
Im Rosensteinpark sieht man deutlich die beiden gleich dicken Rohre DN150, die nicht der derzeitigen Genehmigung entsprechen. Im Vorgriff auf die Planänderung wurden auch bereits die Stützen für die Verbundleitung DN200 aufgestellt.

Eine teilweise Inbetriebnahme des Systems muss ausgeschlossen werden. Denn viele Leitungen wurden deutlich größer dimensioniert, als es den derzeitigen Genehmigungen entspricht. Wer sich ungenehmigt einen größeren Motor in sein Auto baut, kann ja auch nicht behaupten, er fahre trotzdem erstmal langsamer.

 

Der Infiltrationsbrunnen am Bolzplatz im Rosensteinpark wurde an einen noch nicht genehmigten Standort verlegt.
Der Infiltrationsbrunnen am Bolzplatz im Rosensteinpark wurde an einen noch nicht genehmigten Standort verlegt.

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein rechtsstaatlich verankertes Verfahren zur Bürgerbeteiligung, im Gegensatz zum „Filderdialog“, dessen Ergebnisse keine Rechtswirkung entfalten können. Die illegale Umsetzung der 7. Planänderung ist eine grobe Missachtung des Rechts, die auch bestraft werden muss.

 

Auch die Verteilerstation wurde in der noch nicht genehmigten Dimensionierung errichtet. Die aus dem PFA 1.1 ankommenden Rohre DN200 sind ebenso wenig genehmigt, wie die links in den Rosensteinpark abzweigende Überschusswasserleitung DN250.
Auch die Verteilerstation wurde in der noch nicht genehmigten Dimensionierung errichtet. Die aus dem PFA 1.1 ankommenden Rohre DN200 sind ebenso wenig genehmigt, wie die links in den Rosensteinpark abzweigende Überschusswasserleitung DN250.

Zusammenfassung

Das System, dass derzeit durch die Firma Hölscher im Bereich des Rosensteinparks errichtet wird, entspricht vielfach den gebündelten Anträgen zur Änderung der Pläne in den Planabschnitten 1.1, 1.5 und 1.6a.
Die Baumaßnahmen greifen dem laufenden Planänderungsverfahren vor und missachten das Einspruchsrecht von Bürgern und Verbänden.
Die Baumaßnahmen sind als Eingriffe in Natur und Landschaft zu werten, für die es im Bereich des PFA 1.5 noch keine naturschutzfachliche Bewertung gibt.
Gestattungsverträge eines Eigentümers können einem laufenden Planfeststellungsverfahren nicht vorgreifen.

 

Auch die Ausführung der Wasserbehandlungsanlage im Abstellbahnhof scheint den Unterlagen der Planänderung zu entsprechen.
Auch die Ausführung der Wasserbehandlungsanlage im Abstellbahnhof scheint den Unterlagen der Planänderung zu entsprechen.

Natürlich muss an dieser Stelle das Regierungspräsidium, das die Planfeststellung leitet, eingreifen. Auch die Verbände und Behörden, die per Gesetz in das Verfahren eingebunden sind, müssen ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren durchsetzen, das ohne Vorfestlegungen erfolgt. Und selbstverständlich werden hier auch die Rechte der mehr als 10.000 Einwender beschnitten, deren Argumente einfach ignoriert werden.

Folgerungen

Jeder Bürger, der gegen die Planänderung einen Einspruch abgegeben hat, sollte sich auch beim Regierungspräsidium und/oder dem Eisenbahnbundesamt über diese Bautätigkeiten beschweren und einen Baustopp verlangen. Natürlich ist dabei das EBA letztlich die Behörde, die für die Aufsicht und einzuleitende Maßnahmen zuständig wäre, da beim RP lediglich das Anhörungsverfahren angesiedelt ist. Die Klageberechtigung von Bürgern, die einen Einspruch erhoben haben, sollte anwaltlich geprüft werden, denn das ausgeübte Beteiligungsrecht wird durch die Realisierung der beantragten Planänderungen entwertet.
Ebenso sollte der in jedem Fall klageberechtigte BUND dringend einschreiten. Die Eingriffe in den Gehölzstreiffen entlang der Ehmannstraße im Landschaftsschutzgebiet Rosenstein, das auch unter die FFH-Richtlinie fällt, haben den Verlust von Nistplätzen, Ruhestätten und Zufluchtsorten einer Vielzahl von Tieren zur Folge. Dieser Verlust trat um mindestens eine Vegetationsperiode zu früh ein. Das Landschaftsbild im Rosensteinpark wird erheblich beeinträchtigt.
Die gravierende Reduktion der Infiltrationsbrunnen im Bereich des Rosensteinparks um über 50% wird gegenüber der genehmigten Planung auch Auswirkungen auf die Vegetation haben. Auch deshalb wäre durch eine Inbetriebnahme des Gesamtsystems in der erstellten Weise ein Schaden zu befürchten, der keine planerische, fachliche und rechtliche Absicherung hat.
Wieder zeigt sich, dass aufmerksame Bürger, die private Zeit in die Beobachtung der Bauarbeiten einbringen, die sich hinsetzen und mühsam die Planunterlagen durcharbeiten, offenbar eine bessere Aufsicht gewähren, als die Behörden und Verwaltungen des Landes. Einschließlich der Polizei, die wieder illegale Baumaßnahmen in Stuttgart abgesichert hat.

Jochen Schwarz

Ausführliche Dokumentation für den PFA 1.5 als PDF (Download)

Aktuelle Lage: Rohrarbeiten im Kernerviertel

Presseerklärung: Stuttgart 21: 250 Anwohner legen Bauarbeiten lahm

Adresse der Einspruchsbehörde zum Planänderungsverfahren:
Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. Wirtschaft und Infrastruktur
Postfach 800709
70507 Stuttgart

Adresse der Aufsichtsbehörde zur Einleitung von Maßnahmen:
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Karlsruhe/ Stuttgart
Olgastraße 13
70182 Stuttgart

( 15.04.13 – LoB / Ergänzung EBA-Teil 22.04.13 – LoB)

 

 

 

16 Kommentare

  1. [Kommentar aus dem cams21 Blog]
    Hölscher pumpt – und wir warten auf die Erörterung? schreibt:
    […] Infos: Artikel und Dokumentation zur Rohrtrasse von J.Schwarz, 15.4.13 Pressemitteilung und Dokumentation der Ingenieure22, 17.4.13 Informationen zum Einlegen einer […]

    24. April 2013 13:02
    [Kommentar aus dem cams21 Blog]

  2. [Kommentar aus dem cams21 Blog]
    “Ganz einfach ausgedrückt, Sie haben Recht …” | SchaeferWeltWeit.de schreibt:
    […] Infos: Artikel und Dokumentation zur Rohrtrasse von J.Schwarz, 15.4.13 Pressemitteilung und Dokumentation der Ingenieure22, 17.4.13 Informationen zum Einlegen einer […]

    24. April 2013 12:44
    [Kommentar aus dem cams21 Blog]

  3. [Kommentar aus dem cams21 Blog]
    Bahn lässt für S21 ungenehmigte Rohre verlegen schreibt:
    […] PDF incl. Nachweisen Links zum Thema: Bahn ignoriert Planfeststellungsverfahren zum GWM Blaue Rohre – schwarze Rohre – illegal? ( 19.04.13 – LoB ) Print […]

    19. April 2013 18:10
    [Kommentar aus dem cams21 Blog]

  4. [Kommentar aus dem cams21 Blog]
    Bahn lässt für S21 ungenehmigte Rohre verlegen | SchaeferWeltWeit.de schreibt:
    […] Posted on 19. April 2013 by schaeferweltweit Presseerklärung vom 17. April 2013 – Ingenieure 22 Die Deutsche Bahn AG lässt seit November 2012 im Mittleren und Unteren Schlossgarten sowie im Rosensteinpark Rohrleitungen verlegen, die nicht dem Genehmigungsstand der Planfeststellungs- und Änderungsverfahren entsprechen. Diese Leitungen werden somit entgegen dem Baurecht errichtet, wie dies auch im Rahmen der 5. Planänderung im Bereich von Kernerstraße/Neckartor bereits der Fall war. In der und um die Ehmannstraße im Rosensteinpark und zum Neckar hin wurden im Vorgriff auf die noch nicht genehmigte 7. Planänderung des Planfeststellungsabschnitts 1.1 stillschweigend Überschuss-, Verbund- und Infiltrationswasserleitungen im Rahmen der Verlegung der bereits genehmigten Leitungen einfach dazu gebaut. Etliche Rohrquerschnitte entsprechen nicht den vorliegenden Planfeststellungen. An einigen Stellen wurden für diese Maßnahmen unnötigerweise weitere Bäume gefällt. Naturschutzrechtlich wiegt besonders schwer, dass nicht genehmigte Leitungsentleerungen eingebaut wurden, die vorsehen, das rosthaltige Wasser ohne Nutzung einer Kanalisation mitten im Park zu entsorgen. Einflüsse auf das Ökosystem im Park und dessen Teich wurden in keinem öffentlichen und rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. Diplom-Ingenieur Hans Heydemann von den Ingenieuren22 sagt: „Wie schon so oft bei diesem Projekt setzt man sich wieder einmal über Recht und Gesetz hinweg. Beim Umgang mit öffentlichen Gütern fühlt sich die Bauherrin offensichtlich über dem Gesetz stehend, während sie gleichzeitig argumentiert, das Projekt entspreche dem Willen der Bevölkerung und sei demokratisch abgesegnet.” BUND, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und Ingenieure22 verurteilen die nicht genehmigte Rohrverlegung und die Missachtung naturschutzrechtlicher Belange durch die Deutsche Bahn AG und deren Auftragnehmer HÖLSCHER Wasserbau und fordern die Beschränkung auf durch das Baurecht gedeckte Maßnahmen sowie den Rückbau unerlaubt verlegter Rohrleitungen. Ausführliche 14 Seite PDF mit Nachweisen Links zum Thema: Bahn ignoriert Planfeststellungsverfahren zum GWM Blaue Rohre – schwarze Rohre – illegal? […]

    19. April 2013 12:26
    [Kommentar aus dem cams21 Blog]

  5. […] Posted on 19. April 2013 by schaeferweltweit Presseerklärung vom 17. April 2013 – Ingenieure 22 Die Deutsche Bahn AG lässt seit November 2012 im Mittleren und Unteren Schlossgarten sowie im Rosensteinpark Rohrleitungen verlegen, die nicht dem Genehmigungsstand der Planfeststellungs- und Änderungsverfahren entsprechen. Diese Leitungen werden somit entgegen dem Baurecht errichtet, wie dies auch im Rahmen der 5. Planänderung im Bereich von Kernerstraße/Neckartor bereits der Fall war. In der und um die Ehmannstraße im Rosensteinpark und zum Neckar hin wurden im Vorgriff auf die noch nicht genehmigte 7. Planänderung des Planfeststellungsabschnitts 1.1 stillschweigend Überschuss-, Verbund- und Infiltrationswasserleitungen im Rahmen der Verlegung der bereits genehmigten Leitungen einfach dazu gebaut. Etliche Rohrquerschnitte entsprechen nicht den vorliegenden Planfeststellungen. An einigen Stellen wurden für diese Maßnahmen unnötigerweise weitere Bäume gefällt. Naturschutzrechtlich wiegt besonders schwer, dass nicht genehmigte Leitungsentleerungen eingebaut wurden, die vorsehen, das rosthaltige Wasser ohne Nutzung einer Kanalisation mitten im Park zu entsorgen. Einflüsse auf das Ökosystem im Park und dessen Teich wurden in keinem öffentlichen und rechtsstaatlichen Verfahren geprüft. Diplom-Ingenieur Hans Heydemann von den Ingenieuren22 sagt: „Wie schon so oft bei diesem Projekt setzt man sich wieder einmal über Recht und Gesetz hinweg. Beim Umgang mit öffentlichen Gütern fühlt sich die Bauherrin offensichtlich über dem Gesetz stehend, während sie gleichzeitig argumentiert, das Projekt entspreche dem Willen der Bevölkerung und sei demokratisch abgesegnet.” BUND, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und Ingenieure22 verurteilen die nicht genehmigte Rohrverlegung und die Missachtung naturschutzrechtlicher Belange durch die Deutsche Bahn AG und deren Auftragnehmer HÖLSCHER Wasserbau und fordern die Beschränkung auf durch das Baurecht gedeckte Maßnahmen sowie den Rückbau unerlaubt verlegter Rohrleitungen. Ausführliche 14 Seite PDF mit Nachweisen Links zum Thema: Bahn ignoriert Planfeststellungsverfahren zum GWM Blaue Rohre – schwarze Rohre – illegal? […]

  6. [Kommentar aus dem cams21 Blog]
    Bahn ignoriert Planfeststellungsverfahren zum GWM | SchaeferWeltWeit.de schreibt:
    […] ersten Beschwerden, inklusive umfangreicher Dokumentationen, wurden ans Regierungspräsidium und ans EBA verschickt. Dabei darf es nicht bleiben. Wir dürfen […]

    19. April 2013 08:35
    [Kommentar aus dem cams21 Blog]

  7. [Kommentar aus dem cams21 Blog]
    Bahn ignoriert Planfeststellungsverfahren zum GWM | SchaeferWeltWeit.de schreibt:
    […] ersten Beschwerden, inklusive umfangreicher Dokumentationen, wurden ans Regierungspräsidium und ans EBA verschickt. Dabei darf es nicht bleiben. Wir dürfen […]

    19. April 2013 08:35
    [Kommentar aus dem cams21 Blog]

  8. Warum werden keine Eilanträge vor Gericht gegen das illegale Blaue Bauwerk erhoben ??? Auch könnte Kuhn dagegen Klage erheben , da es sich doch in dem Stadtgebiet in der er OB ist ereignet. Wer stoppt die kriminelle Vereinigung endlich????? Wollen eben genau diese , das es zur Eskalation kommt und die Rohre von Bürgern abgerissen werden ??

  9. Warum werden keine Eilanträge vor Gericht gegen das illegale Blaue Bauwerk erhoben ??? Auch könnte Kuhn dagegen Klage erheben , da es sich doch in dem Stadtgebiet in der er OB ist ereignet. Wer stoppt die kriminelle Vereinigung endlich????? Wollen eben genau diese , das es zur Eskalation kommt und die Rohre von Bürgern abgerissen werden ??

  10. [Kommentar aus dem cams21 Blog]
    Blaue Rohre – schwarze Rohre – illegal? | SchaeferWeltWeit.de schreibt:
    […] Besondere Bedeutung hat dabei, dass es eine… – Weiterlesen – […]

    15. April 2013 20:42
    [Kommentar aus dem cams21 Blog]

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